Arbeiten des Tischlers. Thüren.
Weil bei diesen Thüren und Thorwegen kein Leim gebraucht wirb, und der Gebrauchdesselben die Tischlerarbeiten von den Zimmerarbeiten nach alten Privilegien zum Lhcil nochscheidet: so werben diese Thüren rc. auch von dem Zimmcrmaun angefcrtigt, worüber die Preisein der zweiten Abthcilung dieses Werkes, die Zimmerarbeiten enthaltend, §. 4L zu finden sind.
Dergleichen gespundete Thüren werden zu Scheunen, Stallen, Vodcnthüren, Thorwcgcnorbinairer Gebäude, auch in Bauern-, Colonistcn- und anderen geringeren Häuften, zu Haus-,Küchen- und Kaminthüren gebraucht.
Die Haus-, Stuben- und Kaminthüren pflegt man zu behobeln, wogegen Stall- undandere Thüren unbehobclt bleiben.
§. 2.
Verdoppelte Thüren.
Sie bestehen aus doppelt übereinander genagelten Brettern. Die Unter- oder Blind-thür wird, wie unter 1. angegeben ist, mit aufgcnagclten Leisten zusammengesetzt; doch bedientman sich in der Regel der einge sch ebenen Leisten, welche nicht auf die Bretter aufgenagclt,sondern an selbige schräge oder schwalbenschwanzförmig eingelassen werden, welches man dasEinlassen auf den Grad nennt. Diese Leisten kommen auf die inwendige Seite der Thür;auf den äußeren glatten Seiten der Blindthür werden alsdann andere, 4, 6 bis 8 Zoll breiteBretter aufgenagelt, an welchen auf beiden Kanten einige Glieder, Ke hl stoße genannt,gehobelt werden. Dieses Aufnagcln geschieht in zweierlei Art; es wird nämlich entweder erstein Rahm oder Fries auf die Thür hcrumgekröpft und befestigt, zwischen welchen die Fül-lungsbretter genagelt werden, oder letztere werden aus den Ecken der Thür in diagonalerRichtung aufgenagelt, so daß in der Mitte sich ein Viereck bildet.
Diese Verbindung wird zu Keller-, großen Haus- und Lhorwegsthürcn angewandt,überhaupt auch an feuchten Orten, da sie dem Quillen und Werfen weniger unterworfen sind.
§. 3 .
Verleimte oder geleimte Thüren.
Sie bestehen aus auf den Seiten gerade gehobelten, nicht gespundeten, sondern zu-fammengcleimten Brettern, welche, nach der §. 2. gemachten Beschreibung, mit auf denGrad eingeschobenen, jedoch nicht geleimten Leisten versehen werden. Ihre Anwendung ist imFreien wegen des Witterungswechsels nicht rathsam, wo gespundete Thüren bessere Diensteleisten.
§. -t.
Eingefaßte Thüren.
Diesen Namen erhalten die Thüren, welche mit Einfassungen an den Seiten herumund mit einem Quersiücke versehen sind, zwischen welchen sich die sogenannten Füllungenbefinden. Sind die Bretter dieser Füllungen so eingesetzt, daß sie auf einer Seite der Thürvertieft, auf der andern aber erhoben erscheinen, oder daß sie vor der Einfassung vortreten, sonennt man eine solche Thür auf einer Seite rechts oder überschoben.