Druckschrift 
Protestantismus und Katholicismus aus dem Standpuncte der Politik betrachtet : Nebst einem Sendschreiben des Verfassers an Herrn Abt Maximilian Prechtl
Entstehung
Seite
72
Einzelbild herunterladen
 

72

zu unterstützen? Ware die von der protestantischen Kirche,vollzogene Trauung ungültig, so müßten auch über-tretende Eheleute katholisch getraut werden, damit siedas Sacrament empfingen und aufhöreten, im bloßenConeubinate zu leben. Ist das Sacrament von derPerson deö Spenders unabhängig, so kann dem Katholi-ken auch die von dem protestantischen Geistlichen einge-segnete Ehe als Sacrament gelten, und der protestanti-sche Rikus hindert ihn nicht, diese Ansicht festznhaltcn.Nicht in dem Dogma hat die Sache ihren Grund, son-dern darin, daß man bey der Vollziehung der TrauungGelegenheit zu erhalten wünscht, die Leute zu bearbeiten,und das Versprechen^ daß alle Kinder in der katholischenConftssion erzogen werden sollen, ihnen abzudringen.Gegen solche Beeinträchtigungen nun muß die protestan-tische Kirche den Schutz der Regierungen anrusen, welcheihr ihn, dafern sie über dem Grundsätze, daß beide Kir-chen gleiche Rechte genießen sollen, streng und unver-brüchlich halten, nicht verweigern können. DenUeber-tritt von einer Kirche zu der andern kann und darf keineRegierung, wenn sie nicht in die Gewissensrechte eingrei-fen will, verwehren. Daß aber die Diener einer KircheMitgliedern der andern, was gegen deren Gewissen ist,ansinnen, und zu einer Handlung sie verleiten, durchwelche sie die ihrer Kirche schuldige Achtung verläugnen,das kann ,und muß das Gesetz verbieten, und dann nurwird die protestantische Kirche gegen die erwähnetenBeeinträchtigungen gesichert seyn, wenn gesetzlich be-stimmt wird, daß bey allen gemischten Ehen die Söhneder Confession des Vaters und die Töchter der Confessionder Mutter oder auch alle Kinder der Confession des Va-ters folgen sollen, ohne daß eine weitere Verhandlung