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Protestantismus und Katholicismus aus dem Standpuncte der Politik betrachtet : Nebst einem Sendschreiben des Verfassers an Herrn Abt Maximilian Prechtl
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der Trauung zu machen pflegen*). Das aber lst einewiderrechtliche Forderung, weil sie dem protestantischen

*) Wer ein neues Bepspiel nicht nur, sondern auch dieArt und Weise, wie Generalvieariatc dabey sich zu beneh-men pflegen, kennen lernen will, lese die Schrift: lieber dieEhen zwischen Katholiken und Protestanten. Historische Dcy-trage und Bemerkungen von C. A. Zum-Bach, Königs.Preuß. Obcrlandesgerichtsrathe. Köln 1820. Das AachncrGcneralvicariat erließ nämlich an die ihm untergeordnetenGeistlichen unter dem 24 . Zuli 1818, ein Circularschrcibenfolgenden Inhaltes: „Bey dieser Veranlassung haben wir

noch zugleich an das erinnern wollen, was eure Pflicht ist,wenn gemischte Ehen Vorkommen, die ihr niemals ohne unserebclsndere Erlaubniß cmsegncn sollet. Um diese zu erhalten,fordert der apostolische Stuhl, daß der katholische Theil ver-spreche, die Kinder beiderlei) Geschlechtes in der katholischenReligion zu erziehen, daß der nicht katholische Theil diesemVerlprechen seine Zustimmung gebe, und dem katholischenTheilc dieselbe freye Ausübung der katholischen Religion Zu-sage. Sollten aber die Ehelustigen hiere n nicht willigen wol-len, so sollet ihr eurer Seils den Brautleuten schriftlich er-klären, daß ihr sie weder verkündigen, noch die Ehe einseg-nen, noch Entlassungen crtheilen könnet: und zwar aus derUrsache, weil die Parlhepen sich weigern, den oben erwähn-ten Vorschriften des apostolischen Stuhles Folge zu leisten.Auf diese Weise werdet ihr jeder Verdrüßlichkeic entgehen,indem dieses die W i ll e nsm c i n u ng der Negierung(ssiis-r Fudei-nü) ist." Das Königl. Preuß. Obcrpräsidiumder Rhein - Westphälischen Provinzen aber, empört thcilsdurch ine Sache selbst, thcils durch die List, mit welcher dasGcneralvicariat seine Prätension als die Wülensmcinung derNegierung darzustellcn gesucht hatte, schritt ein und erklärteauf Königl. allerhöchsten Befehl, „daß das Verfahren derkatholischen Geistlichen, wornach sie verlangen, daß die katholi-schen Glaubensgenossen, welche sich mit einem Nichtkatholikcnehelich verbinden wollen, die Erziehung ihrer Kinder beider-lei) Geschlechtes in der katholischen Religion versprechen sollenund der nicht katholische Theil diesem Versprechen beystimmcnsolle, und ferner, wenn dieses Versprechen nicht geleistet wird,die kirchliche Vollziehung einer solchen Ehe verweigern, Aller-