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Ueber die Kollegialrechte in der katholischen Kirche : Ein Fragment zur neuesten Kirchenrechtsgelehrsamkeit
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rechten auch noch andere'Rechte giebt,welche nicht der gesammten Gesellschaft,sondern nur ihren Vorstehern zukommen.Der Staat, jene große Gesellschaft, wel-che die Erhaltung der öffentlichen Sicher-heit zu ihrem Awcke hat, ist gewiß imhöchsten Grade eine ungleiche Gesellschaft;und gleichwohl wird mir jeder zugeben,daß auch in demselben solche Rechte statthaben, welche nicht dem Regenten allein,! sondern ihm und dem ganzen Volk ge-^ meinschaftlich zustehen. Wie sollte maunun glauben, daß, Christus alle die Rech-te, deren sonst seine Kirche, als Gesellschaftin was immer für einem Verhältniße fä-hig gewesen wäre, blos auf die Apostelund ihre Nachfolger übertragen , undihnen hiedurch gleichsam eine ausgedehn-tere Gewalt, als der Souverain im Staa-te