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Ueber die Kollegialrechte in der katholischen Kirche : Ein Fragment zur neuesten Kirchenrechtsgelehrsamkeit
Entstehung
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§- 4 .

Ich weis es zwar, daß die katholi«sehe Kirche nach ihrer ursprünglichen Ein-richtung eine ungleiche Gesellschaft ist,und daß >hr göttlicher Stifter dem Prie-ster-thurm gewisse Vorzüge und Rechteunmittelbar verliehen hat, welche dem-selben ausschließlich zukommen, und wo-ran der Laie nicht den m.ndestcn Antheilhat. Doch so wahr dieser Saz ist, undso gründlich ihn unsere Theologen d)immer erwiesen haben, so folget darausdoch nichts anders, als daß es in der ka-tholischen Kirche außer den AoÜegial-

xcchten

l>) Zur geschwinden Uebersicht des ächt ka-tholischen kehrbegrifs ist hier vorzüglich zuempfehlen ^oh. Modest pichlcrs Sti-ftern der von Cbristo eingesezten Negiernirgsrform. Franks, und Lcrpz. 177z. 8.