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lich kein hinreichender Grund eingegebenwerden, warum man just der katholi-schen Kirche dergleichen Rechte abspre-chen, oder dieselben wohl gar für Ver-fassungswidrig und kczerisch erklären soll-te, Meines Erachtens würde auf solcheWeift die Kirche aufhören eine Gesell-schaft zu seyn; oder man müßte nur be-haupten wollen, daß sie blos aus derHierarchie bestehe, und die Laien davonvöllig ausgeschlossen seyen ; eine Behau-ptung , die in unsern Lagen wenig An-hänger mehr finden dürfte!
X 5 §. 4 -
RolleAtum zu nennen pfleget; allein, uinallein Auflese vor-icheugen, Näre ich, daßich lüer diese zween Ausdeute für gleich-lautende Wörter annehme.