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Ueber die Kollegialrechte in der katholischen Kirche : Ein Fragment zur neuesten Kirchenrechtsgelehrsamkeit
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W -H- K

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Deutschland blieb es beynahe bis in dardreyzehutt Jahrhundert im Besitze dessel-ben. ä) Es ist daher keineswegs zu zwei-feln,

st) Schunds Geschichte der Deutschen,Theil S>. rz2. Die Wahrheit diesesSazes wird noch einleuchtender, wenn mandie Wahlgeschichten der besondern deutschenKirchen durchgeht. Bey dein ErzbischkhuinSalzburg findet man , daß noch im Iahe,2yi. bey der Wahl des Erzbischofs Lom 'rads die Dienstleute, als der Ausschußdes Volkes, einen wesentlichen Antheil ge-habt haben. Weil sie sich aber damalsmit den Domherren nicht vereinigen konn-ten, und mit Gewalt eine andere Person,als diese wollten , auf den erzbischöflichenStul zu sezen suchten ; so inag dieser Zwist,welchen p. HansizOerM. 8acr. Dom. ll.pug. 419. umständlich erzehlet, wohl dieHauptursache gewesen ^yn , daß das Dom-kapitel dieselben bey den nachfolgenden Wah-len gänzlich ausgeschlossen, UNS endlich dat

Wahl-