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§. 6.
So offenbar nun die Lollegial»rcchte in der Natur der katholischenKirche gegründet find/ und so wenig nianaus der heiligen Schrift wider deren Exi-stenz einen bündigen Gegenbeweis wichherholen können; eben so leicht lassen sichauch Beyspiele von solchen Rechten auf-finden , welche ursprünglich der ganzenKirche zustehen , und zum Theile auchwirklich von den Geistlichen und Laienzugleich eine geraume Zeit hindurch aus«geübet worden sind. Da es hier meineAbsicht nicht ist, diese Rechte in ihremganzen Umfange abzuhandeln, sondernnur ihre Wirklichkeit kürzlich zu zeigen;so begnüge ich mich, nur ein paar Bey»spiele anzuführen, um meine Leser zuüberzeugen, daß die RoÜcgmlrechtt/