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Ueber die Kollegialrechte in der katholischen Kirche : Ein Fragment zur neuesten Kirchenrechtsgelehrsamkeit
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der katholischen Kirche nicht allein denk»bar, sondern auch w rklich sind, dara^wird hoffentlich niemand zweifeln; dennwenn die Geistlichen gegen die LaienPflichten obliegen, so muß ja diesen auchein moralisches Vermögen eingeräumetwerden, das zu fordern, wozu jene kraftihres Amtes verbunden sind. Wer wirddem Volke das Recht absprechen, von sei-nen Seelenhirten nach der Vorschrift desEvangeliums geweidet zu werden, undvon denenselben zu verlangen, daß ihmdas Wort Gottes ohne Schminke gepre-diget, und die Sakramente der göttli-chen Einsezung gemäß dargereichet wer-den ? Doch von den Llolksrcchten ist

Heer eigentlich die Rede nicht, da sie vondenLdüegialrechtcn im strengem Sin-ne unterschieden sind.

§. 6 .