Druckschrift 
Ueber die Kollegialrechte in der katholischen Kirche : Ein Fragment zur neuesten Kirchenrechtsgelehrsamkeit
Entstehung
Seite
8
Einzelbild herunterladen
 

8

chen, sondern auch aus den weltlichen,oder Laien bestehen. Gleichwie ste alsoein Ganzes ausmachet, und als eine mo-ralische Person betrachtet werden kann;so müssen ihr ja auch in dieser Rüksichtalle die wesentlichen Eigenschaften, welchesonst einer jeden gesezmaßigen Gesellschaftüberhaupt gebühren, ebensalls zugestaii-,den werden. Da nun einer jeden Ge-sellschaft als Gesellschaft betrachtet , inRüksicht auf ihre innerliche und äuf-serliche Verfassung gewisse Befugnisse'und Rechte zustehen , welche man gc-isellschaftliche oder RoUcgialrech-jre u) zu nennen pfleget ; so kann wahr-lich

») Im engen Verstände stich zwarHollegi-alrechte , und gcscllschafftlchc Rechtevoneinander unterschieden , indeni man ei-gentlich nur nur eine gleiche Gesellschaft '

Holle-