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Ueber die Kollegialrechte in der katholischen Kirche : Ein Fragment zur neuesten Kirchenrechtsgelehrsamkeit
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fieser Ungleichheit wegen als einenGlaubensartikel soll aufdringen lassen,> die Aollegialrechte erst von denProtestanten erdichtet seyen, und blosunter die Eigenheiten ihrer Religionzchören. Ich wenigstens finde zwischenliefen Rechten und der Verfassung der ka-tholischen Kirche gar keinen Widerspruch;Vielmehr glaube ich, daß fie in der Na-derselben wesentlich gegründet find,imd darinn auch von jeher ex.stirt ha-ll».

§. 3 -

Man mag von der katholischen Kir-sche einen Vegrif annehmen, den manZimmer will, so muß man doch jederzeit,iZgcben, daß sie eine Gesellschaft ist, undihre Glieder nicht blos aus denGelstli-)( 4 chen