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§. L.
Freilich kann der Katholik das Asssj
legürlsystem nie in derjenigen Ausdkh-j
uung annehmen, in der es der Prote,
stant annimmt ; denn dieser giebt drrl
Kirche eine ganz andere Verfassung; rr,
halt sie für eine gleiche Gesellschaft
er kennet darum keinen Bischof, keim»!
Pabst, nnd folglich kann es nach sei
nem Lehrbegriffe in der christlichen Kir^
che, außer den kirchlichen MajestatsrechH
ten, auch keine andere, als blos geWs
schaftliche oder Kollegialrcchte geben, Al-j
lein, sosehr ich durch die Grundsaze miss
«er Religion überzeugt bin , daß dirj
christliche Kirche eine ungleiche Geselle
schaft ist , welche aus VorgescM
und Untergebenen besteht; so weriig^
kann ich begreifen, warum ich es mirs
die- i
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