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Ueber die Kollegialrechte in der katholischen Kirche : Ein Fragment zur neuesten Kirchenrechtsgelehrsamkeit
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ihrer Worte nichts als Gift beyzubrin»gen dächten.

Vielleicht begieng man bey der Beur-theilung des RsUegiülspstems denchäml.chen Fehler, vielleicht hatte der Re-ligionshaß die. meiste Ursache daran, daßman diese Lehre, anstatt zu untersuchen,ob und wie weit sie auf die katholischeKirche anwendbar wäre, bisher immerverabscheute , und als einen kezerischenIrrthum verdammte. Allein folget dar-aus, daß dieses System auch wirklichnichts mehr, als ein leeres Hirngespinstsey? Ich glaube nicht. Das Publikumwird erlauben, daß ich demselben meineMeynung vorlege.

)( 3 §*