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sein Verfasser in der Folge geleistet hat, darüber getraueich mir nicht zu urtheilen. Es ist durchaus voll reli-giöser Gefühle.
Aber auch in einer andern Gattung von Gedichtenmachte der junge Bürger schon damals Versuche, de-ren Folgen wenigstens nicht sehr aufmunternd für ihnwaren. Nach dem Urtheile der Kunstrichter würde derVerlust für die Kunst eben nicht groß gewesen seyn,wenn er sich durch diese Folgen, die ich gleich erzäh-len werde, für immer von fernem Versuchen in dieserGattung hätte abschrecken lassen. Vielleicht hätte ernoch den Vortheil davon gehabt, daß ihm dann in denletzten Jahren seines Lebens Mancher wohl gewollthätte, der ihm nun sehr übel wollte. Doch zur Sache.Er verfertigte einst auf den ihm anstößigen UngeheuernHaarbeutel eines Primaners ein Epigramm, welcheseine solche Wirkung auf den Herrn des Haarbeutelsmachte, daß es in der Schule zum Haargemenge kam.Diesem machte der Rector Auerbach ein Ende, undbestrafte, nach angestellter Untersuchung, den Epigram-matisten, als auvtor rixuo, mit so derben Schlagen,daß der Großvater desselben den Rector verklagte, undwirklich eine Art von Genugthuung für die zu harteBestrafung seines Enkels erhielt. Dies war die Ver-anlassung, daß dieser nun, im Jahre 1762, von demGroßvater nach Halle auf das Pädagogium geschicktwurde.
Auch hier ließ derselbe sich zuweilen muthwilligeStreiche zu schulden kommen, welche ihm zwischendurchkleine Züchtigungen zuzogen; doch war dabei nie eine