dingungen , die Besatzungen und das Schwert an solchePersonen abzuliefern, als dasselbe hierzu abordnen würde.Das Parlament aber, um sich nicht abermals hinter-gehen zu lassen, bestand darauf, daß er zuvörderst einenseiner Söhne nebst noch einigen Personen von Rangeals Geißeln für die richtige Erfüllung seines Ver-sprechens übersenden sollte. Hierzu verstand er sichsogleich; und als die Geißeln in England angekommcnwaren, gingen die vorigen fünf Commissarien, miteben den Aufträgen versehen, nach Irland ab, undlandeten zu Dublin am 7. Junius, 1647, begleitetvon einem Hülfscorps von mehr, als sechs hundertMann Reiterei und vierzehn hundert Mann Fußvolk.Am 19. desselben Monates kam ein Vertrag zu Stande,Kraft dessen der Lord-Lieutenant die Regierung am 28.unter folgenden Bedingungen abtretcn sollte: Die Pro-testanten, und alle Andern, welche Abgaben entrichtethätten, sollten an ihren Personen und Gütern geschützt,und alle Personen vom höhern und niedern Adel, welchemit Ormond Irland verlassen wollten, mit Pässenversehen werden. Alle Katholiken, welche den Rebellenweder zugethan, noch beförderlich gewesen wären, sollten,je nachdem sie sich betragen würden, in Ansehung einesruhigen Genusses ihrer Wohnungen und Habseligkcitcnauf die Gunst des Parlamentes rechnen dürfen.
Diese Uebergabe von Dublin war nicht ohne Be-willigung des Königs geschehen; und von den zwei un-umgänglichen Uebeln, die Stadt entweder den Händendes Parlamentes, oder den Rebellen zur Beute zu über-lassen, hatte man das erste vorzuziehen für gut befunden.