in seinen dem Lord Herbert ertheilten Vollmachtenund Anweisungen mit Betheucrungen auf Königs - undEhristenwort gewesen war, so trauten die Rebellen, dieunstreitig ihren Mann kannten, seiner Redlichkeit den-noch so wenig, daß ihnen sein Bevollmächtigter nochdurch einen besonder» Eid versprechen mußte, für diepünctlichste Erfüllung des Vertrages mit zu sorgen,widrigen Falls aber das ihm anvertraute Heer zu keiner-lei Dienst des Königs anzuführen. Ja, sie faßten so-gar am 28. August den Beschluß: Daß ihre beschwo-rene Vereinigung in jeder Rücksicht fest und unverän-derlich so lange bestehen sollte, bis, ungeachtet des'kundgemachten Friedens, jeder Punct des Vertrages auchvon dem Parlamente genehmigt worden wäre.
Der Marquis von Ormond, der nicht ermangelthatte, zur Vollendung dieses Geschäftes das Seim'gemitzuwirken, fuhr nachher noch fort, thätig zu seyn.Auf seinen Betrieb wurde bald zu Dublin eine Erneue-rung und Erweiterung dieses ehrlosen Vertrages ver-handelt. Hiernach sollte es in des Königs Beliebenstehen, den Verbündeten in Religionssachen noch mehrzu bewilligen, falls sie noch ein Mehreres zu verlangenfür gut fänden; und kein einziger Artikel des vorigenVertrages sollte der Ausdehnung der königlichen Bewil-ligungen Schranken setzen. Auch dieses neue Geschäftwar fast bis zum völligen Schluffe gediehen, als einunvermutheter Vorfall das Ganze vor der Zeit bekanntmachte und vereitelte. In einem fruchtlosen Anfalle,den die Rebellen im Oktober, 1645, auf die StadtSligo thaten, siel ihr Anführer, der Erzbischof von