Aus Pflicht handeln, und aus Achtunggegen das Gesez ist einerley, eigentliche tugend-hafte Handlung. Pflichtmäßig handeln,heißt den Buchstaben, aber nicht den Geistdes Gesezzes erfüllen; ist Legalität, aber nichtMoralität, hat keinen sittlichen Werth,weil solche Handlungen nicht durch Gesez, son-dern durch Interesse der Neigung bewirkt werden.
Nun wollen wir nur noch einen Schritt vor-wärts thun. Ein objektiv - praktisches Gesez istdas allen vernünftigen Wesen eigenthümlicheVermögen des Willens, wodurch er sich selbst,der Vorstellung des Gesezzes gemäß, wirklich zuhandeln bestimmt. Das, was ihm zum objekti-ven Bewegungsgrunde seiner Sclbststimmnngdient, ist Zwek in formeller Bedeutung; allesübrige, was nur auf die Möglichkeit der Hand-lung iu Wirkungen durch die Triebfeder des Bergehrnngsvermögens Bezug hat, istMittel zumsubjektiven materiellen Zwek. Alle subjektivenZwekke find nur relativ auf besondere Stimmun-gen des Begehrungsvcrmögens; können alsoweder aus einen absoluten Werth Anspruch machen,B z noch