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Die erheblichsten Gründe für und gegen das katholisch-kirchliche Cälibatsgesetz : zu nochmaliger Prüfung dargelegt
Entstehung
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selbe vorstellt, so muß er von i Kor. 7. die erste-Hälfte des fünften Verses, und die zweyte des neu»und zwanzigsten, als unerläßliche Mittel zum Zweckebrauche». Ware der Geistliche verheirathet, so gäbecs auch für ihn keine andern Mittel, um in seineSeeleruhig, gesammelt und gerührt" zu seyn,,wenn er das allerhciligste Opfer entrichten wollte,als diese psychologisch richtigen. 8eä czuill sirzuoticire, sr scmpor- orsirclum?

Was hat dem Anonymus bey dieser Stelle dieFeder geführt? Wenn der Geistliche lebt, wie erleben soll, so wird ernicht stäts mit Tempera-ment, Neigung und Schwäche im Kampfe, bis zumAltar mit Begierden gequält seyn."

Die Anmerkung Seite 37. darf ich doch nichtganz mir Stillschweigen übergehen, ne clitlillemlÄScuusu mc-er-6 r iüear-. Sie enthält die berufene Redsdes PaphnntiuS, Bischofs in Ober - Thebais,die er in der ersten allgemeinen Kirchenversammlimgzu Nikäa (I. soll gehalten und dadurch bewirkthaben, daß die Versammlung das Vorhaben einesallgemeinen Verborhcs,nt guicunquc in sucrumoreliucur clecii cs^cut , i,l est , episcopi , prcs-bztcri ct clmeuiii, chr uvoium, czuLS, cum lurciksucmt, uruti imouii iur-v sibi 8k>cir»ver-«ul, conou- ^kinr ichslirrcrciN 7' ansgah.