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Die erheblichsten Gründe für und gegen das katholisch-kirchliche Cälibatsgesetz : zu nochmaliger Prüfung dargelegt
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Geistlichen) ; einer könnte durch zu große Anhäng-lichkeit und Abhängigkeit von seiner Frau , ein an-derer von seiner Hauc-Halterinn in unangenehme, oftärgerliche Verhältnisse mit der Gemeinde gebrachtwerden, ein anderer nicht, (Beispiele des andernsehen wir bey katholischen Geistlichen) : nun, wassollen wir aus der Möglich - und Wirklichkeit sol-cher einzelner Falle für Gründe für oder gegendas Cälibatsgesetz aufstellen? Keine, wie ich schonoben angemerkt habe. Hatten wir jenes Gesetznicht, so müßten unsere Geistlichen, (wie die prote-stantischen) sich hüthen, durch ihre Ehen in keineabwürdigende Berührungen mit der Gemeinde zukommen: da wirs aber haben, so müssen sie sichbüthen, in keine solche Berührungen mit ihrenHaushälterinnen zu kommen. Daß dieses sehr wohlmöglich ist, beweisen tausend Beyspiele rechtschaffe-ner katholischer Geistlichen. Genug also von diesem!

Was den zweyten Pnnct betrifft, die Vergeu-dung der Kirchengüter durch die Familien der See-lensorger, so tröstet uns der Anonyme darüber, daer i» seinen oben angezogenen Worten sagt,dieseGüter ruhen sicher unter dem Schutze des Staatesund der Kirche." Ganz anders über diesen Schutzdes Staates denkt der Herr Pfarrer Huber in seinerAnmerkung S. 28. unten, und sagt so:DasVerfahren mit den deutschen Kirchengntern wird