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Die erheblichsten Gründe für und gegen das katholisch-kirchliche Cälibatsgesetz : zu nochmaliger Prüfung dargelegt
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angebrachte Gegenstände zu erwägen; ich darf sienicht übergehen.

Er sagt, Seite 36, Nro. ss. also:die Furcht,die Geistlichen durch ihre Ehen in abwürdigendeBerührungen mit den Gemeinden zu bringen, scheinteben so ungegründet, als der Vorwurf, daß die Gu-ter der Pfründen durch die Familie der Seelsorger-leicht vergeudet würden. Wird denn der eheloseGeistliche weniger durch seine Anhänglichkeit undAbhängigkeit von Kbchinn und Haushälterinn inmiangenchme, oft ärgerliche Verhältnisse mit derGemeinde gebracht, und ist diese Abhängigkeit nichtweit anstößiger und abwürdigendcr, als jene voneiner Gattinn l Was die Erhaltung der Kir-chenqütcr betrifft, so ruhen sie sicher unter demSchutze des Staats und der Kirche; jene Zeitensind vorüber, wo das Eigenthnm dieser Güter derbloßen Willkühr ihrer Nutznießer aufsichtslos Preisgegeben worden ist."

Antwort: Dieser Gegengrund enthält zwey

verschiedene Puncte. Was den ersten betrifft, sobin ich der Meinung, Freund und Gegner des-libatsgesetzes müßten folgende Fälle für gar wohlmöglich annehmen, ein Geistlicher könnte durchseine Ehe in abwürdigende Berührung mit der Ge-meinde gebracht werden; ei» anderer hingegen nicht(wir sehen dergleichen Vepspiele bey protestantischen