tes gehört, einen der wichtigsten Gründe, gedacht,oder ihn absichtlich nicht berühren wollte, weiß ichnicht, ich meine den Vortheil der bey dem Unver-ehelichten außer Gefahr gesetzten Unverletzlichekeit des Beicht-Siegels, Denn daßdieses, und mit ihm der würdige Gebrauch des hei-ligen Sacramentes der Buße, bey dem beweibtenSeelsorger äußerst gefährdet würde, werde ich mei-nen geistlichen Calibats - Gegnern nicht beweisendürfen. Sie selbst mögen sich Falle denken, der-gleichen ich ihnen sehr viele herschrciben könnte,in welchen die gesagte Gefahr augenscheinlich vor-handen wäre. Zwar ist mir nicht unbekannt, daßviele unkatholische Katholiken, welche so sehnlichdie Aufhebung des kirchlichen Cälibates wünschet«'»,auch die Jernichtung deS ihnen lästigen Deichtge-bothes mitwünschen: aber diesen Wunsch werden sieso wenig erfüllt sehen, als die Zernichtung der ka-tholischen Religion. ^
Wenn nun meine Leser auf den gegen das Endedes Z XXVIU. stehenden Vernunftschluß gefälligzurück sehen wollen, so hoffe ich, sie werden znge-ben, daß das erste Glied deS Uutersatzcs, dasGute des Cälibates betreffend, dargethan sey.
§ XXX. Jetzt komme ich zum zweyten Glieddesselben, betreffend die Möglichkeit, das demCälibatsgesetz: zuwider laufende Böse zu verhindcrm