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sen: eine solche Beschafenheit aberhat es mit dem Cälibats - Gesetze.Ziehet den Schluß selbst!
Der Obersatz ist nnwidersprcchlich. Wer ihnlaugnen wollte, müßte.den göttlichen und alle mensch-liche Gesetzgeber radeln. Kein Wort darüber!
Wird man aber den Untersatz in Zweifel zie-hen, oder mit Distinctionen ausfasern wolle»? Erhat rwey Glieder: das erste ist das Gute desCälibats - Gesetzes; das zweyte die Möglich-keit, seine Uebertretungen zu verhindern. >
In Ansehung des ersten will ich nicht wieder-hohlen, was ich H § III, V, VI und X ausführ-lich genug gesagt habe. Aber eine dem Herrn Pfar-rer H. und allen Cälibats- Gegnern gewiß annehm-bare Autorität will ich für mich sprechen lasten. Esist der ungenannte Verfasser der von mir in derVorrede gegen daö Ende des § XV gemeldtenSchrift: Die katholische Geistlich-keit i in neunzehnten Jahrhun-dert.
tz XXIX. Dieser sagt, S. 28 — Z0. also:,,dieVortheile, welche die Kirche durch das Gesetz derEhelosigkeit beabsichtiget, sind ohnstreitig groß undwichtig."
1) „ Eine volle Unabhängigkeit von allen ir-dischen Dingen, nnd die rmheschrankte Freyheit, sich