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hörenden Kirchensatzungeu in Eorp. Iuris can. undin mehreren Lessionihns Eoncilii lldicl. ^ welche derwürdige Geistliche nicht nur um deö Gesetzgeberswillen, sondern auch aus Achtung für seinen Stand,zu heiligen Regeln seiner Aufführung macht, undnur jener vernachlässiget, der (wie man das sehenkann) keine Achtung für seinen Stand und sich selbstmehr bat.
WaS aber mehr als die den Kirchensatznngenangemessene Kleidungs - und Lebensart den Geistli-chen von dem Volke unterscheiden, und ihm Würdegewinnen kann, ist die Enthaltung von dem Ehe-stände, nicht zwar dem bloßen Buchstaben nach;denn wer schätzt einen unenthaltsamen Ehelosen?sondern der aus dem ganzen inner nund äußern Leben des Geistlichenhervor leuchtende jungfräuliche Chri-stus; dieser ist es, der dem Geistlichen eine Würdegiebt, welche (auch da? kann man sehen) selbst derUngläubige verehrt. Und jetzt habe icheines der wichtigsten Worte in die-ser ganzen Schrift zu sagen.
tz VII. Lobpreiste des Ehestandes! erhebet diesenStand so viel Ihr könnet. Schildert das ehelicheGlück mir allen den reizenden Farben, die Euch alleDichter und Romane, die gewöhnliche» Vorraths-kammern Eurer Beredsamkeit, und Eure eigene Fan-