Der Ehestand gleichet jenen Arznepen, die zwareine Krankheit heben, aber dabey eine andere zu-ziehen. Ist der Ehestand irgend einem Menschen znseinem Heile nothwendig, so ist ers nnr deswegen,»veil cö mit diesem Menschen noch schlimmer stünde,wenn er nicht hcirathcte, nicht aber so, daß es jetztin Hinsicht auf seine Heiligung ganz wohl mitihm stehe.
5. Alle Stande und Berufsarten der bürgerlichenGesellschaft haben ihren subjeetiven Wer'th, so daßseichte Philosophen und Politiker glauben möchten,man müsse einen jeden jungen Menschen ohne weitersnur jenen Stand oder Beruf antreten lassen, zndem er nebst Anlagen und Fähigkeiten vorzüglichLust nnd Neigung äußert. Und das lhut doch keinweiser Vater. Warum nicht? Weil alle Ständeund Berufsarten nebst ihrem subjeetiven auch nocheinen objektiven Werth haben; das heißt:nicht alle Stande und Berufsarten sind unserer na-türlichen Freiheit, sind der Leichtigkeit Vermögenzu erwerben, sind der Gesundheit, sind der edlemAusbildung des Menschen, sind der Leichtigkeit seinSeelenheil zu besorge», gleich zuträglich, und ent-halten gleich viele und sichere Quellen der Glückse-ligkeit; sondern der eine mehr als der andere. Darinbestehet ihr objektiver, sehr relativer Werth. Einensolchen ha? nun auch der Eälibat und der Ehestand;