allen Zeiten Millionen Mensche». durch das Gesetzder N a tnr, also von Gott, zum Cälibate, wolltauch auf Lebenlang, verbunden waren, sind undftpn werden, das wird kein vernünftiger Menschlaugnen. Dahin gehören zuerst die zum Ehestandphysisch Untüchtigen. Zweytens Millionen solcherMenschen, den denen in Rücksicht auf ihren Gesund-heitszustand, dann auf ihre moralische Bildung,dann ihre ökonomischen und bürgerlich gesellschaft-lichen Umstande mancher Art, jene Bedin-gungen nicht zu treffen, von welchendas Gure ab hangt, das der Ehestandnach (Lottes durch die Vernunft er-kennbarem Willen auf Erden her-vor bringen soll; wenn gleich Kirche undStaaten solche Menschen heirathen lassen, das siedann zwar in l'oro lnnnnno thun dürfen, aber nichtin loro -lisinn, vstinnis et oonsoientiso , »achwelchem wir weder Pflicht noch Recht haben,uns in die Verbindlichkeit eines affirmativen Ge-bothcö (wie das Gcboth in den Ehestand zu tretenist) hinein zu dringe». Dann kommen drittens jeneMillionen Menschen, welche von dem Staate zumCalibate gezwungen werden, se» cs, daß das Ver-botst zu heirathen einem gewissen Stande in derRegel angehängt wird, wie bep dem Soldatenstande;oder daß die Eclaubniß zu heirathen durch gewisse
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Die erheblichsten Gründe für und gegen das katholisch-kirchliche Cälibatsgesetz : zu nochmaliger Prüfung dargelegt
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