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Die erheblichsten Gründe für und gegen das katholisch-kirchliche Cälibatsgesetz : zu nochmaliger Prüfung dargelegt
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XLIII
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ich der Mcynung, daß, weil der Ehestand, folg-lich auch der Calibat, objcctiv betrachtet, ei-nen inncrn und äußern Werth hat, zu dessen rich-tiger Bcurtheilung nicht nur natur-, staats- undkirchenrechtliche Kenntnisse, sondern die zwei) wei-tern Eigenschaften: richtiges Verständ-nis; der Lehre des Evangeliumsvon dein Wert he beyder oben ge-nannter Stände, und viele Erfah-rung erforderlich sind; so sey der Mannam besten befugt, über den Werth des Ehe-standes und des Cälibateö zu schreiben, der nebstjenen aus den Wissenschaften und der Erfahrunggesammelten Kenntnissen noch das Glück hat,im Besitze der wahren Lehre Jesu zu seyn, d. h.Katholik ist.

In wie ferne nun Schreiber dieses mit ge-'lehrten Kenntnissen ausgerüstet sey, kann er nichtselbst beurthcilen. Daß er Katholik ist, undfremde Erfahrungen gesammelt hat, ist gejagtworden. Eigene Erfahrung hat er in so weit,daß er bis in sein ZZteS Jahr unverehlichet, dannnicht vier ganze Jahre im Ehestande, dannfünf Jahre Wittwer, dann nenn Jahre wieder

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