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Die erheblichsten Gründe für und gegen das katholisch-kirchliche Cälibatsgesetz : zu nochmaliger Prüfung dargelegt
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XLIV
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XI.IV

verehelichet, dann gegen zwey Jahre abermahlWittwer war, und seit dem Novcmb. 1604 bisjeht zum dritten Mahl im Ehestände sich befin-det.

XXI. Schließlich unterwerfe ich diesemeine Arbeit in literarischer Hinsicht Römisch-katholischen Recensenten nicht nur mit Vergnü-gen , sondern auch mit der aufrichtigen Bitte,was sie immer zu rügen finden mögen, es be-treffe Gründlichkeit, Consequenz, Ton, Styl,Sprache, oder anderes, ohne Schonung zurügen; so wie wir uns inSgesammt und unsereArbeiten in Hinsicht der Katholicität dem apo-stolischen Stuhle kindlich unterwerfen, indemwir von Herzen glauben und mit dem Mundebekennen, sei Irune ronrunum ecelesiarn,ter ^otioroin eins ^rinei^alitutenr, neeesso«sse eonvenire oinnern eeelesiarn, Iroe est,ornrios ^ni snnt nneli^ne licleles. slrenaens.)<^ui eniin eurn errtlreära 1'etri non eolli^it,rlis^er^it. t^ni untern Irnie iunAitur, nosterest. (ür 8. llieron.)

Ende der Vorrede.