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die letztere Frage nach gemeinen Rechts-grundsaßen beantworten zu können. Eswird nämlich in jeder Streitsache dem beklageten Th eile die lehre Rede vergönnt. Alle je,ne Menschen, welche die katholische Kirche überwas immer für einen Gegenstand, sey er dog.matisch, moralisch oder disciplinar, tadeln undbeschuldigen, treten als Klägc r gegen sie auf.Die Kirche ist hiermit der beklagte Theil,folglich gebührt der Kirche das lehte Wort.Also auch hier den Vertretern der Kirche, denVerteidigern des Calibates.
Es ist daher nicht nur unförmlich, es istentehrend, daß die CalibatSgegner nicht schwei-gen wollen, und am entehrendsten ist es, wennsic nichts Neues mehr sagen, wennsie nur ihre Unkunde der ihnen gegebenen Ant-worten, nur ihre Ungelehrigkeit und Tadelsuchtan den Tag legen. Und wenn denn irgend ei»Gegner noch oben daraus überzeugt wäre, daßdie Bekanntmachung seiner entgegen gesetztenAnsichten nichts nützen würde, und er nochdazu diese Ueberzeugung öffentlich ausspräche:wäre es dann, ich bitte! nicht besser, derselbe