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chem die Angeklagten vor einem Anwälte stehen mußten, der sie aufeinen Text hin verurtheilte, durch den es verboten war, die Legitimität zubesprechen, und dessen er sich bediente, seine Sendung zu rechtfertigen,sein Predigtamt zu heiligen, und sein Amt als Richter wie seine Stel-lung als Pastor zu begründen.
Daß Luther den Carlstadt verfluchte, ihn verjagte, mit dem Kains-zeichen brandmarkte und ihn unter dem Vorwände, er habe sich derKetzerei schuldig gemacht, nothigte, sein Brod zu betteln; — daß er alldie armen Seelen der Bauern, die er aufgewiegelt hatte, und die sichauf den Ruf seiner Lästerung erhoben, dem Teufel übergab; — daß erdas Andenken Zwingli's, welcher bei Kappel für einen Geist, dessenFarbe er nicht kannte, starb, verfluchte: das ist begreiflich. Wir sindbereit, den Mann zu entschuldigen, welcher sagte, er sei vom heiligenGeiste erleuchtet, und sich als einen Apostel der Wahrheit aufstellte.Höchstens könnten wir ihm, wie Calvin, seine arge Verblendung vor-werfen. Um diese Zeit hat der sächsische Mönch noch kein Bekenntnißaufgesetzt, er rückt vor und schlägt um sich in seiner selbstsüchtigen Logik,mit der Bibel in der Hand; aber in Augsburg hat Luther nicht mehrdas Recht auszurufen: wir halten die Zwinglianer und alle Sacramen-tirer, welche läugnen, daß der Leib und das Btut Jesu Christi in derehrwürdigen Eucharistie von dem leiblichen Munde empfangen werden,für Ketzer und Abtrünnige von der Kirche Gottes. Seitdem seinBekenntnis; veröffentlicht wurde, ist eine Menschenlehre in ihm in eineDogmatik verwandelt worden; eine eigene Offenbarung wurde an dieStelle der Offenbarung des Sohnes Gottes gesetzt, ein Bekenntniß solldie Stelle des Evangeliums vertreten; er ist mit einem Worte ein pro-testantischer Tezel, der in einen Kirchenvater verwandelt wurde: dieGewalt, die Verfolgung und die Unduldsamkeit wurden von der HöheTabor's verkündet. In Sachsen weckte das Augsburger Glaubens-bckenntniß die Ketzerei. Das Nämliche mußte in der Schweiz auchgeschehen.
1) Ueber diese Veröffentlichung der Glaubensbekenntnisse entstanden Religionsstrei-tigkeiten, von denen einige mit sehr überwiegender Geltendmachung der Ver-nunft behandelt wurden, in einer These, welche Ernst Naville, in Genf im Jahre1839 veröffentlichte. Man vergleiche: „I.a re-Iigiou du coeur, psr U. I'atibLItsudr^, I.ausnline 1839.
2) „Das Glaubensbckenntniß stellte den Papst wieder her," sagt Druey. — lschmptcreudu p. 112, su cautou de Vaud, 1839.)