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1 (1843)
Entstehung
Seite
161
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Zwei Dörfer des Fürstenthums Neufchatel, Landeron und Cressier,zeigen den Missionären, welche dahin kamen, um sie von ihrem Glau-ben abzubringen, den Gottesacker, in welchem ihre Väter schlafen, underklären, daß sie am Tage des Gerichts mit ihren Vorfahren auf-erstehcn und deßhalb denselben Gott bekennen wollen: da vernichteteJensch, der Verwalter von Haut - Cret alle sichtbaren Zeichen des katho,lischen Kultus, und um das Reich des Evangeliums in diesen auf-rührerischen Bergen einzuführen, gaben die Herren von Bern demRathe den Befehl, den Pfarrer zu verjagen, oder ihn wenigstens desBeneficiums zu berauben, das heißt mit andern Worten, ihn Hungerssterben zu lassen.

Eines Tages, während der Belagerung von Nverdün, kam Viretnach Lausanne, und verlangte das Wort Gottes zu verkünden. Mangibt ihm zur Antwort: Da ist das Kloster der Barfüßer unddas Kloster des heiligen Franciscus, wählet! Viret besteigt die Kanzelder Franciscaner und declamirt zwei Stunden lang gegen den römischenClerus und die Mönchsgelübde. Die Väter wenden sich an den Rathund beklagen sich in folgenden Ausdrücken:Diese Kirche gehört uns,sie ist von dem Almosen erbaut, das die Brüder sammelten, deren Ge-beine in dem nahen Kloster ruhen; von der Freigebigkeit frommer See-len wurde diese Kanzel erbaut: Warum habt ihr die Kirche und dieseKanzel dem protestantischen Missionär geöffnet?"

Der Rath hatte in diesem Jahre die Gewissensfreiheit proclamirt,was konnte er den Franciscanermönchen antworten? Die Herrn vonBern nahmen Viret in Schutz: wenn man ihn abgewiesen hätte, würdensie sich an den Freiheiten Lausanne's gerächt haben.

Die Reformation herrschte in Gens, sie herrschte aber auf Ruinen;einmal Herrin geworden über unsere Kirchen, aus denen sie die Prie-ster verjagt hatte, sagte sie zu den Einwohnern: küsset euch, der FriedeGottes ist gekommen, euch heimzusuchen. Es waren noch Spurendes Katholicismus übrig geblieben, aber nur in den angränzenden Dör-

1) Ilucüat t. VI.

2) Generalbeschluß von Lutry, am Palmsonntage den 9. April:

1. Niemand soll einen Priester in den Ort kommen lassen, um zu predigen,bei einer Strafe von 10 Livres.

2. Wenn zufällig Einer kommen würde, sollte man ihn nicht anhören, son-dern gehen lassen, ohne ihm eine Beleidigung zuzufügen.

3. Niemand soll ein Bild verderben, oder zerstören, weder in einer Kirchenoch anderswo, auch in der Kirche keinerlei Gewalt ausüben bei gleicher Strafe.

Uss. äo Imlr^. toi. 37 L.

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Audin: Leben Calvin'» I. Bd.