Jede neue Verordnung wurde unter dem Schalle der Trompetein den Straßen der Stadt in folgender Form verkündet:
„Von Seite des ehrwürdigen, unseres hochgeachteten Herrn, HerrnBischofs und Fürsten von Genf, seines Viccdom und seiner Syndici,des Raths dieser Stadt, wird euch zu wissen gcthan"....
Die Vorrechte, welche der Herzog von Savoyen in Genf genoß,waren folgende: — Er hatte ein Amt, genannt das Vicedomat, wel-ches ein Verwalter zu versehen hatte, der Viccdom genannt wurde:dieser Vicedvm, welcher einen Stellvertreter hatte, der Kastellan ge-nannt wurde, schwur dem Bischöfe und den Syndiken der Stadt Treue,und versprach die Freiheiten und Rechte der Stadt aufrecht zu erhal-ten. Die Appellationen gingen nicht vom Vicedom an den Herzog,sondern an den bischöflichen Rath, und vom Bischöfe an seine geistli-chen Obern in kirchlichen Dingen, nämlich an den Erzbischof vonVienne und an den Papst.
Eine Viertelineile von Genf, gegen Mittag, befassen die Herzogevon Savoyen einen kleinen befestigten Platz, der Gaillard hieß, wodas herzogliche Gericht die von den Syndicen zu körperlicher Züchti-gung verurtheilten Miffethäter strafte. — Die Syndici sandten dasUrtheil dem Vicedom in folgender Form zu: „Dem Herrn Viccdommelden und gebieten wir, daß er dieses unser Urtheil in Vollzug setze." —Der Vicedom ließ den Verurteilten bis an das Thor de l'Jsle führe»,wo ein Schloß stand, das davon den Namen hatte, und hier rief einHäscher dreimal: „Ist hier Jemand für den gnädigsten Herrn vonSavoyen; Herrn des Schlosses Gaillard?" Auf den dritten Ruf tratder Kastellan vor, dann verlas der Vicedom das gegen den Misscthätcrgefällte Urtheil, und gebot dem Kastellan, dasselbe in Vollzug zusetzen. — Der Kastellan rief dem Henker, und das Urtheil wurde voll-zogen, aber nicht auf dem Gebiete des Herzogs, sondern auf demPlatze Champel, der unter die Gerichtsbarkeit des Bischofs gehörte.
Der Herzog von Savoyen besaß in Genf das Schloß de l'Jsle,über welches der Vicedom die Aufsicht hatte; in diesen: Schlosse warendie Gefängnisse.
„Die Herzoge," fügt Bonnivard hinzu, „besaßen sowohl dasSchloß als auch ihre andern Vorrechte nur als Unterpfand für einegewiße Geldsumme, die sie vom Bischöfe und der Stadt als Lohn fürdie Hilfe, welche sie den Bischöfen geleistet hatten, erhalten sollten. —Man wollte ihnen oft ihr Geld geben, die Herzoge wiesen es aberzurück, damit sie nicht genöthigt waren, ihr Unterpfand abzutreten.So wurde dann aber eines Tages das Geld nach Rom in die Hände