Druckschrift 
1 (1843)
Entstehung
Seite
20
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Laß jeder Laie, welchen Standes oder welcher Würve er auch sein mag,Ämtmann oder Borgesetzter, unter keinerlei' Vorwand die Schüler störe oderbelästige, welche sich in's Collegium begeben, oder davon zurückkommen,und daß sie ihnen keine Abgaben auslcgen, unter dem Titel eines Zolls,Gesälls :e. re. Dieses Privilegium wurde von Carl V. bcstättigt, welcheram 26. September 1369 verordnet, daß jeder Schüler Tax frei sein solle,tum in acjua «juaui in terra".Zöllner, welche von einem Stu-

denten eine Abgabe verlangten, die er nicht zu leisten schuldig war, wur-den zum Schadenersatz für die Gegenpartei verurtheilk, in Folge einesPrivilegiums, welches Carl VII. der Universität Paris am 23. November1460 verliehen harte.

Zu Montpellier wird eine Urkunde Carls VlII. aufbewahrt, inwelcher der Monarch die Schüler und Lehrer von der Salzstcuer freispricht,eingedenk der Dienste, welche die Universität dieser Stadt Frankreich ge-leistet bat, und der Bemühungen der Gelebrten, welche sich so eifrigbestreben, in der Wissenschaft die Perle der Weisheit zu finden. h)

Der .Nccior der Universität von Paris und die Anwälde, versam-melten fick dreimal in der Woche, am Sonnabend, Montag und Mittwoch,um zwei Ubr nach Mittagall llurisckictionem in suos," das heißt, umdie Angelegenheiten zu untersuchen, welche das Amt der Lehrer und Pe-delle betreffen, dann die Rechte der Schüler und Kostgeber zu prüfen, undzu ordnen, was man auf Briese, Manuscripte, Cinbände und Ausmalun-gen verwendet hatte.

Weder die Professoren, noch die Schüler der Universität Paris konn-ten ereommunicirt werden. Jnnocenz hatte verordnet: Niemand soll eswagen, ohne eine ausdrückliche Genehmigung des apostolischen Stuhles,gegen jeden Rector, Lehrer, Anwald oder Schüler der Universität Paris,elbst nicht auf einen Mord hin, die Crcommunication auszusprcchen oderverkünden.

Das kanonische Recht gestattete den Schülern, an Festagen zu stu-diren oder zu lesen; wenn es nämlich am Tage des Herrn erlaubt ist,für das öffentliche Wohl Brücken auszubessern oder neu zu erbauen, mitwie viel mehr Recht ftann sich derjenige den Studien hingeben, der dasReich Gottes fördern soll? Auch das Civilrecht schloß sich an das kano-nische Recht an, und stellte den Grundsatz auf, wenn es erlaubt sei, sichan diesem Tage Beschäftigungen zu nnterzieben, obne welche die Welt

t> Margarita «apientise.

l> Kollert Ooulot in coinpemllo. lielluttsn- >>. 2:).!.2> liellu1's»8. 210241.