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1 (1843)
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und seinem Onkel, dem Schlossermeister verabschiedet habe. Das wäreaber für Luther eine Scene gewesen, die er mit aller Zärtlichkeit be-schrieben und die der Mönch von Wittenberg nie vergessen haben würde!

Um diese Zeit verband er sich, wie man sagt, mit Robert Oli-vctan, seinem Verwandten, der damals an seiner französischen Bibel-übersetzung arbeitete: eine jener Seelen voll von Zweifeln, denenDante einen Platz in der Hölle anwies.

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II. Kapitel.

Die Universitäten.

Der Schüler an der Universität. Vermiethung von Gemächern.- Wann das Micth-gcld zu zahlen ist? Von dem Rechte, welches dem Schüler znstcht, diejenigen Mieth-lcute, welche Lärm mache», durch richterliche Gewalt zu vertreiben. Der Schülerist nicht verpflichtet, dem Staate Dienste zn leisten. Kleidung. Die Bücher desSchülers können nicht in Beschlag genommen werden. Bürgerliche Rechte desSchülers. Er kann nicht ereommunieirt werden. Das Gebet der Zöglinge.Rathschläge Nebuffy's.

Betrachten wir nun die neue Welt, in welche Calvin bald tretenwird, und wohin wir ihn begleiten wollen. Die Schüler der Univer-sitäten im sechszehnten Jahrhunderte bilveten eine Gesellschaft, welcketheils nach dem canonischen, theils nach dem bürgerlichen Rechte undörtlichen Gebräuchen verwaltet wurde. Sie kamen aus den verschie-densten Punkten Frankreichs zusammen und brachten in die Stadt,in welcher sie sich der Wissenschaft befleißen wollten, eine «Ute,