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und seinem Onkel, dem Schlossermeister verabschiedet habe. Das wäreaber für Luther eine Scene gewesen, die er mit aller Zärtlichkeit be-schrieben und die der Mönch von Wittenberg nie vergessen haben würde!
Um diese Zeit verband er sich, wie man sagt, mit Robert Oli-vctan, seinem Verwandten, der damals an seiner französischen Bibel-übersetzung arbeitete: eine jener Seelen voll von Zweifeln, denenDante einen Platz in der Hölle anwies.
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II. Kapitel.
Die Universitäten.
Der Schüler an der Universität. — Vermiethung von Gemächern. —- Wann das Micth-gcld zu zahlen ist? — Von dem Rechte, welches dem Schüler znstcht, diejenigen Mieth-lcute, welche Lärm mache», durch richterliche Gewalt zu vertreiben. — Der Schülerist nicht verpflichtet, dem Staate Dienste zn leisten. — Kleidung. — Die Bücher desSchülers können nicht in Beschlag genommen werden. — Bürgerliche Rechte desSchülers. — Er kann nicht ereommunieirt werden. — Das Gebet der Zöglinge. —Rathschläge Nebuffy's.
Betrachten wir nun die neue Welt, in welche Calvin bald tretenwird, und wohin wir ihn begleiten wollen. Die Schüler der Univer-sitäten im sechszehnten Jahrhunderte bilveten eine Gesellschaft, welcketheils nach dem canonischen, theils nach dem bürgerlichen Rechte undörtlichen Gebräuchen verwaltet wurde. Sie kamen aus den verschie-densten Punkten Frankreichs zusammen und brachten in die Stadt,in welcher sie sich der Wissenschaft befleißen wollten, eine «Ute,