Druckschrift 
Albertus Magnus : sein Leben und seine Wissenschaft
Entstehung
Seite
380
Einzelbild herunterladen
 

380

Kapitel XXXIX.

entspringt nicht von uns, noch von einer Bewegung, die von uns aus-geht, sondern von Gott allein, der die Ursache der Kraft und Gnadein uns ist, wodurch der Geist des Menschen geheilt und zu verdienst-lichen Werken befähigt wird; und dann wird die Bewegung vom freienWillen hcrvorgernfcn (uiotus ipss elioitur a lilmro arbitrio) , aberdurch die Gnade und Kraft von Oben wird sie so gestaltet, daß siedie Fähigkeit zum Verdienen erhält. In diesem Sinne sagt Augusti-nus, die Gnade verdiene Vermehrung, damit sie vermehrt die Vollen-dung verdiene ')>"

Als die drei gegen die Gnade gerichteten Häresien bezeichnet Al-bert die Lehren des Pelagius, des Jovinian und der Manichäer undwiderlegt sie mit besonderem Hinblick auf Hieronymus und Augustinus.

Von der Erbsünde, deren verschiedene Definitionen er wieder zuvereinigen sucht, hält er gegenüber einseitigen Auffassungen fest:DieErbsünde ist sowohl eine Schuld als eine Strafe nach katholi-schem Glauben. Sie wird nicht fortgcleitct auf der Seite derSeele, denn die Seele ist nicht durch einen Ableger fortgepflanzt,sondern die Sünde wird fortgcpflanzt durch den verderbten Ursprung(6X oorruxtg. oriZirm) , welcher durch den Samen auf das Kind über-geleitct wird ^). Das Verderben geht bei der Erbsünde vom Fleischeans die Seele über, und verdirbt sie durch die Corruption der Schuldund der Strafe ch."

Die Cvncupiscenz ist ihrem Wesen nach Strafe und eine derStrafen, die ans der Erbsünde erwachsen ^).

Bei der Besprechung der Frage, ob etwas von der Speise indie Wesenheit der menschlichen Natur übergehe, citirt Albert einenSchriftsteller Gimundns, der ein Buch clo oorxvrs Olrristi gegen Be-rengar geschrieben ^).

Wo von dem tomes peocmti die Rede ist, sagt Albert:In derheiligen Jungfrau war dieser tomos ganz ansgctilgt; der heilige Geisthat Maria durch zuvorkommende Gnade ganz von der Sünde gereinigt

1) Lumina llmol. II, x. 481.

2) Idiä. p. 491.

3) Ibiä. p. 499. Er definirt hier nachträglich noch die Erbsünde so: Ast eulpact posna in xarvulis a parontibuo parvulos transmiosa per eoneudllum se-ininalein.

4) Lumina timol. II, p. 503.

5) Idiä. p. 509.