Von der Verehrung des sel. Albertus in der Kirche. 287
Paul V. gefolgt war, am 15. Sept. 1622, daß die Kirche von Regens-burg alljährlich am 15. November zn Ehren des seligen Albertus feier-lichen Gottesdienst halten dürfe Z. Damit war ausgesprochen, Alber-tus sei unter die Seligen der Kirche zu rechnen, er habe durch heroischeTugenden geblüht und sei durch Wunder verherrlicht worden.
Daraus (1627) machte Bischof Albert noch eine Stiftung (500 fl.)mit Bewilligung des Papstes, damit das Fest des seligen Albertusauch jährlich im Chore des Domes zn Regensburg gefeiert werde.Von da an wuchs die Verehrung des Seligen abermals in der Kirche.Auf viele Bitten hin dehnte Papst Urban VIII. jenes Privilegium derRegensburger Kirche auf alle Häuser des Ordens aus, die sich imrömischen Reiche (Deutschland und Italien) befinden.
Endlich gab Clemens X. noch die Erlaubniß, den Todestag desAlbertus in allen Ordcnshäusern der Dominikaner zu feiern, so weitdie Christenheit sich erstreckt.
Die Heiligsprechung des seligen Albertus ist aber nicht mehr er-folgt, wohl weil wegen Ablaufs so langer Zeit die nöthigen neuenUntersuchungen nicht mehr gepflogen werden konnten.
So haben viele Päpste das Andenken des Albertus als ein geseg-netes erklärt und den Ausspruch gethan, seine Seele sei ohne Zweifelin die Herrlichkeit Gottes eingegangen.
Und wie von nun an das Fest des Albertus in der Diöcese Re-gensburg gefeiert wurde, die er einst so glücklich geleitet, so war baldauch in Köln und an vielen andern Orten bis zur Zeit der Säkulari-sation der fünfzehnte November ein glanzvoller Tag.
Das frohe Ereigniß der Seligsprechung des Meisters Albertuswurde in Köln sogleich i. I. 1624 mit Hochamt, Prozession und Fest-rede auf den Albertus begangen, wobei der Magistrat, die ganzeUniversität und der päpstliche Nuntius gegenwärtig waren Z. VomJahre 1662 an wurde aber der 15. November mit großer Solennitätin der Domiuikanerkirche zn Köln begangen. Die Professoren, Dok-toren, das Albertisten-Collegium und die drei Gymnasien der Stadtfanden sich immer ein und stellten sich neuerdings unter den Schutz desgroßen Meisters der Wissenschaft.
Von da an wurden auch Altäre zu Ehren des Seligen in
1) So Altamura 55 und Vie den saints tom. VIII. I?aris «Mer Domsdenneau. 1739. Dagegen zeigen die Regensburger Urkunden, daß i. I. 1623 dieEntscheidung noch nicht bekannt geworden sei.
2) Vgl. v. Bianco S. 51.