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Kapitel XX.
von ungefähr 442 Pfunden, eine für jene Zeit große Summe. Sogarbei Inden hatten seine Vorgänger bereits Anlehen gemacht, wie jeneüberhaupt als Banqniers schon damals in allen großen Städteneine bedeutende Rolle spielten.
Auch auf andre Weise war er noch besorgt um den Wohlstandund das Vermögen seiner Kirche. Aus einer Versammlung oder Pro-vinzialsynobe, welche zu Landau an der Isar gegen Ende des MonatsSeptember (1260) gehalten wurde, war auch Albert gegenwärtig. Dieversammelten Bischöfe, Ulrich von Salzburg, der Metropolit, Conradvon Freising, Albert von Rcgensburg, Heinrich von Chiemsee, undOtto von Lavant, faßten dort zwei Beschlüsse, welche theils ans För-derung der Kirchcnzucht, theils auf Schutz des kirchlichen Eigenthumssich bezogen Z. In dem einen erklären jene Bischöfe, daß die von einemans ihnen rechtmäßig gegen einen Untergebenen gefällten Urtheile beiallen Geltung haben und aufrecht erhalten werden sollen. Wahrschein-lich waren viele Fälle vorgekommen, wo solche Personen, die mitKirchenstrascn belegt waren, sich in die benachbarte Diöcese begaben
und sich so von den Strafen befreit wähnten. Daß dadurch die heil-
same Strafe zur Illusion wurde, ist leicht einzusehen. Diesem Uebel-stande wollten also die Bischöfe sofort abhelfen.
Der zweite Beschluß bezog sich auf diejenigen, welche Pfänder derKirchen unrechtmäßig znrückbehielten oder den Neubruchzchent ohne Er-lanbniß entnahmen oder sich aneigneten.
In diesen Zeiten der Verwirrung, des durch das Faustrccht viel-fältig zerrütteten Rechtsbodens, mochten viele Unterschleife und Gcwalt-thätigkeiten der Art geschehen seyn. Darum erklären jetzt die Bischöfe,
mit dem Befehle, es auf allen Kanzeln zu verkünden, daß Alle, welche
ein solches Verbrechen begangen und es nicht innerhalb eines Monatsgutmachen, sammt Familie und ihrem Gesinde vom Tisch des Herrnausgeschlossen seyn und der kirchlichen Begräbniß entbehren sollen.
In ijnaäa duda idictem in VII Iidii8. Item in aüa duda ididsm in X libris, etin een8u eamerae idiäem in XII 8oIicÜ8. Xxuä Durrindart in XIV livris. XpnctIlanderxarin in XIII tt. Xpuä Draepoaitum in Ltaulls in XXIV lidria. XpudDominum 2. in 'tVeräs pro XII 8oliäi8 et in Oarrata vini, quae tune vaiuitV Iidra8 apuä kalnakarium in XXV Iidri8 et äimiäia. Xpuä Oonraäum Dr^ol-tanxarium in VI iidri8, a^uä Iratre8 Xd. et II. de korta in IX libria, axuä^Vi8entarium in IX Iidri8, apud Oreldaimarium in III Iidri8. Xpud Ü88endaedin Iluda III lidr. axud Raiedenduedarium in V Iidri8, pro ciuiduadam Diata-tionidu8.
1) Beide sind erhalten bei Ried, Ood. dlplomat. I, x. 460.