Der sel. Albertus wird Provinzial des Ordens in Deutschland. 85
Bücher mit eigener Hand und ließ sie dann bei der Abreise zurück,theils um das Haus für das Wenige zu entschädigen, was er genossen,theils um den Brüdern auch von den Früchten seiner Wissenschaft mit-zutheilen. Denn er war neidlos in der Wissenschaft, sagt Prusfia.
Besonders aber that er dieß, nm zu zeigen, daß er kein Eigenthumhaben wolle, daß er selbst die von ihm geschriebenen Bücher nicht alssein Eigenthum betrachte. Indem Albert selbst also im Glanze evan-gelischer Armnth voranlcuchtctc, konnte er auch von den Brüdern dasGleiche verlangen. Daher erließ er an die verschiedenen Häuser seinesOrdens in Deutschland, da er selbst nicht in alle gelangen konnte,ernste Briefe der Mahnung und Drohung. Einen solchen theilt unsPrusfia') mit. Er lautet: „Den geliebten Brüdern in Christo, denPriorcn und Conventen des Predigerordens in Deutschland, wünsche ichBruder Albert, Provinzial und Diener der Predigerbrüder jener Pro-vinz, Heil und brüderliche Liebe in Christo. Damit das Laster desEigenbesitzes, das nnserm heiligen Gelübde der Armnth so sehr ent-gegen ist, sich nicht einschleichcn kann, will ich, daß keiner der BrüderGeldstücke oder etwas besitze, was er nach seinem Gutachten oder zuseinem oder Andrer Nutzen verwenden kann, auch nicht, wenn seinOberer weiß, wo jenes Geld oder Gut ist oder wozu es ansge-geben wird. Denn wenn Einer anders handelt und ohne Wissendes Obern solche Dinge ausgibt oder znrückbehält, nm sie nach seinemGutdünken oder seiner Meinung anszngebcn, den werde ich als einenEigenthum-Besitzenden betrachten und als einen Verletzer unsrer Regelnach den Gesetzen bestrafen." — Welch ein heiliger Ernst ihn aberhiebei beseelte, sehen wir aus einem Beschluß, der auf jenem Kapitelin Worms, wo Albcrts Wahl zum Provinzial geschah, gefaßt wurde.Man hatte nämlich vernommen, daß bei einem Laienbruder (conversus),der in Petan in der Salzburger Diöcesc gestorben war, Kleider undGeld gefunden worden, die er ohne Wissen seines Obern gehabt hatte.Da beschloß das Kapitel, der Leichnam jenes Bruders sollte wiederausgegraben und in ungeweihtcr Erde bestattet werden. So verfolgteder heilige Eifer des Albertus und jener Priorcn den Verbrecher nochnach dem Tode, wie einst Ananias und Saphira vom Apostelfürstenob des gleichen Vergehens die schreckliche Strafe empfingen ^).
Aber auch noch andre Verordnungen erließ Albertus, um die Liebezur heiligen Armnth zu zeigen und aufrecht zu erhalten. Auf demselben
1) Seite 212.
2) Prusfia (S- 212) und Rudolph,