Blutschande Bluttaufe 947
Bruder den Bruder u. s. w. Sie wird oft Jahre lang gesucht und gegenseitig fort-gesetzt, und verwickelt nicht selten ganze Stamme in die langwierigsten Fehden,deren Aussöhnung meist höchst schwierig ist.
Blutschande haben die positiven Gesetzgebungen aus dem Religions-system aufgenommen. Das Naturrecht kennt sie nicht; deßgleichen zählt der 6ockvNapoleon sie nicht unter den fleischlichen Verbrechen mit auf, von dem triftigenGrundsätze ausgehend, daß Berpönung dieser Art von Verbrechen zu Nichts als zuderen Verheimlichung führt, und daß die Strafe der öffentlichen Meinung genügt.Das natürliche Sittlichkeitsgefühl hat von jeher bei allen Nationen die Ehe undden Beischlaf zwischen Descendenten und Ascendenten verboten, nicht so zwischenGeschwistern, welche bei den Persern, Athenern, Ägyptern rc. sich heirathen durf-ten. Eine sittliche Bildung dehnte die verbotenen Verwandtschaftsgrade aus, undmoralischer und religiöser Pedantismus überdehnte sie, sogar bis auf die geistigeVerwandtschaft der Gevattern. Doch bewilligte man für Geld Freisprechungen(Dispensationen). Es ist zu hoffen, daß man die Blutschande (Incest) nur ausÄltern, Kinder und Geschwister beschränken wird.
Blutsfreundschaft (im Naturrechte) wird durch das Verhältniß begrün-det, in welchem eine Person gegen die andre aus dem Grunde einervorhergegangenenZeugung sich befindet. Da der zeugende Theil Etwas von seinem thierischen Wesenanwendet, um daraus die animalische Substanz des andern, des Gezeugten, zubilden, so entsteht daraus der allgemeine Grundsatz: je größer die Übereinstim-mung des thierischen Wesens einer Person mit dem der andern, aus dem Grundeeiner vorhergegangenen Zeugung, ist, desto größer ist der Grad der Blutsfceund-schaft unter ihnen. Daher ist zwischen einer zeugenden und der von ihr durch dieZeugung abstammenden Person nach der Natur ein größerer Grad der Bluts-freundschaft, als zwischen Denen, welche von einer Person, als ihrem gemein-schaftlichen Stammvater, herkommen. Daher ist die Verwandtschaft oder derGrad der Blutsfreundschast unter solchen Personen, die mit einander in einer gera-den Linie stehen, größer, als der Grad der Blutsverwandtschaft unter solchen Per-sonen, die durch verschiedene Seitenlinien mit einander verbunden sind. Die Per-sonen in gerader Linie sind gleichsam lauter Entwickelungen des nämlichen Keimes,der in dem Stammvater befindlich war. Jede Seitenlinie aber ist Entwickelungeines eignen oder besondern Keims, der von dem Keime des Andern unterschiedenist und nur darin mit demselben übereinkommt, daß er mit jenem zugleich imStammvater vorhanden war. Wenn man also nach der Verwandtschaft zweierPersonen aus 2 Seitenlinien einer Familie fragt, so ist dies in der That eineganz andre Verwandtschaft als die, welche sich zwischen 2 Personen aus einergeraden Linie befindet. Mithin können auch die Zeugungen aus einer Linie nichtauf die andre Seitenlinie fortgezählt werden, wenn man die Grade der Verwandt-schaft zwischen 2 Personen aus 2 Seitenlinien richtig bestimmen will. Dieeinzige naturgemäße Regel ist in dem Falle die, daß man die Zeugungen vom ge-meinschaftlichen Stamme in jeder Seitenlinie bis auf die Person zählt, nach derenVerwandtschaft man fragt, und den Abstand jeder dieser Personen von dem ge-meinschaftlichen Stamme in der Zahl der letzten Zeugung aus jeder Linie ausdrückt.Wenn man aber die Verwandtschaft zweier Personen in einer geraden Linie denGraden nach bezeichnen will, so zählt man die Zeugungen von der einen zur andern.
Bluttaufe wurde zuerst von Tertullian der Märtyrertod genannt, den er,und nach ihm andre christliche Lehrer, als eine zweite, zur Vergebung der Sündennoch kräftigere Taufe betrachten lehrten und den Gläubigen dringend empfahlen.(Vgl. Märtyrer.)
60 *