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Pflichtstheil bekommen. Der Koanradle behauptete, er habedie Kiste aus seinem eigenen Gelde gekauft, das er sichals Wegknecht durch Steinschlagen auf der Straße verdient,er habe sie nur der Mutter geliehen und sie sei sein eigen;der Michel aber behauptete, der Koanradle habe der MutterBrod gegessen und habe somit kein eigenes Vermögen.Nach einem persönlich heftigen Streite kam die Sache vorden Schultheiß und sodann vor das Gericht, und es wurdeentschieden, daß, da die Brüder nicht übereinkommen können,Alles im Hause sammt der Kiste verkauft und der Erlösgetheilt werden solle. Ja, das Haus selber wurde verstei-gert; da sich aber kein Käufer dafür fand, mußten es inGottes Namen die Brüder behalten.
Die Brüder mußten nun ihre eigenen Sachen, ihrBett und Anderes öffentlich wieder kaufen. Das machtedem Koanradle manchen Kummer, denn er hatte etwasmehr Empfindung als gewöhnlich. — Es gibt in jedemHause mancherlei Dinge, die keinem Fremden für Geldzu haben sind; sie sind viel mehr werth, als man eigent-lich dafür bezahlen kann, denn es haften Gedanken undLebenserinnerungen daran, die für keinen Andern in derWelt Werth haben.
Solche Sachen müssen sich still von Geschlecht zu Ge-schlecht forterben; dadurch bleibt ihr steter innerer Werthunangetastet. Muß man sie aber erst wieder aus denHänden Anderer reißen und für Geld mit Fremden darumringen, so ist ein großer Theil ihrer ursprünglichen Weihedahin; sie sind in ihrem Geldeswerthe errungen und nichtstill, man möchte sagen wie ein Heiligthum, ererbt. Sol-cherlei Gedanken waren es, worüber der Koanradle oftden Kopf schüttelte, wenn ihm ein altes Hausgeräthe zu-geschlagen wurde, und als das in schwarzen Sammt ein-gebundene Gesangbuch der Mutter mit den silbernen Span-gen und den silbernen Buckeln zum Verkaufe kam, undein Trödler das Silber in der Hand wog, um das Ge-wicht zu schätzen, schoß ihm alles Blut in den Kopf. Ersteigte das Gesangbuch um hohen Preis.