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Der Guelfenorden des Königreiches Hannover : nach seiner Verfassung und Geschichte dargestellt ; nebst einem biographischen Verzeichnisse der einheimischen und auswärtigen Mitglieder dieses Ordens
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Verfassung des Guelfenordens.

sein Verhalten gegen Rengstorff, welchem die goldene Medaille aberkannt war, unddem er eine andere wieder verlieh. Auf diesen letztem Fall werden wir noch weiterunten §. 2Z. zurück kommen müssen. Gesetzt es würde Jemanden der ihm ertheilte

Orden widerrechtlich und ohne vorhergegangene Untersuchung abgenommen, so behielteer gleichwohl die Bcfugniß, sich ihn wieder anzuschaffen, und ihn zu tragen; dennein nichtiges Verfahren kann niemahls rechtskräftig werden, und die Willkühr kann nie-mahls zum Recht erwachsen, (I.. 1. §.2. O. stuere Lenteirtia Lilie nxsisllatlone etc.I^Id. II. Lock. csunnclo provocare non est iieeesse.)

V.

Erste Periode der Geschichte des Guelfenordens.

24 .

Jnvestirung des Generalgouvcrneurs des Königreiches Hannover und der ersten Ordcnsbeamtcn.

§^ach beendigter Darstellung der Verfassung des Guelfenordens gehen wir jetzt über zuseiner Geschichte. Es kann diese entweder nach der Folge der Jahre abgehandelt wer-den, wo denn, was sich in jedem Jahre Merkwürdiges in den Angelegenheiten desGuelfenordens ereignete, der Reihe nach, zu erzählen wäre; oder aber nach Perioden,wo denn die sich darbietenden Gegenstände eines ganzen Zeitraums in verschiedene Par-thicen gebracht werden müßten. Ohnstreitig verdient die letztere Methode den Vorzug.

hast rührenden Austritts war elektrisch. Alles war innig bewegt über den frommen Tribut,welcher den väterlichen Tugenden gebracht wurde, und welcher dem Herzen des KöniglichenSohnes so viele Ehre machte. Denn nimmer giebt es einen schönern Anblick, als den einesFürsten, welcher mit der irdischen Macht die edelsten und reinsten Gefühle der Menschheitvereinigt.