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Der Guelfenorden des Königreiches Hannover : nach seiner Verfassung und Geschichte dargestellt ; nebst einem biographischen Verzeichnisse der einheimischen und auswärtigen Mitglieder dieses Ordens
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Verfassung des Guelfenordens

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Folge auch angestellt, er verhci'rathete sich mit einer Gräfin aus einem alten Hause,und der Verfasser dieser Schrift lernte ihn in einer glücklichen Lage zufällig zu Peters-burg kennen, wo er aber jetzt schon verstorben ist. Man setze noch einen andern Fall!Man nehme an, daß ein Nichthannovcraner von Rang, Kenntnissen und Verdienstensich den Hannoverischen Guclfenorden erworben, daß dieser nachmahls von den Macht-habern in seinem Vaterlande sey verfolgt worden, und bei der schlechten Justiz desselbensein Amt und zeitliches Glück verloren habe. Gesetzt dieser Fremde wende sich nunan den König von Hannover, als seinen Großmeister, mit der Bitte sich seiner an-nehmen zu wollen, und ein Vorschreiben für ihn an die Regierung seines Vaterlandeszu erlassen. Allerdings laßt sich hier hoffen, daß der König ihm diese Bitte gewahrenwerde *), falls er nicht vielleicht ihn, als Ritter seines Hauses, in seine HannöverischcnStaaten riefe. Gewiß wird aber der König den Bedrängten nicht noch mehr drängen,und ihm nicht noch überdies den Orden, welchen er ihm ertheilte, entziehen wollen.Dafür bürgt nicht nur überhaupt die Großmuth und Leutseligkeit des Königes, welchesich bei so vielen Gelegenheiten **) an den Tag gelegt hat, sondern insbesondere auch

*) II ost pci-mls k >,ue iisrion Llrsrixdnc il'iutervcnii' d I'ainiallls poiir olltcuir grsce, c»l inillgniion <Iepolnc cu iuveiir ll'nn ele ses Sujets Oll meiue ll'uo etl'uuZei'. De Älai'lens p. i65. DesselbenErzählung merkwürdiger Fälle des Europäischen Völkerrechts, S. Z04. Lord Liverpool'sRede im Oberhause zu London am 17. Julius, 1L22, wo er unter andern sagte: "durch Vor-stellungen und Zureden kann allerdings ein Gesandter unmittelbar Einfluß auf die innernAngelegenheiten eines fremden Staats haben, und z. B. viele Grausamkeiten verhindern,ja ich weiß, daß Lord Strangford in dieser Hinsicht als Gesandter zu Constantinopel Allesgethan hat, was man als Menschenfreund nur von ihm fordern kann."

**) Wir können nicht umhin hier einen edlen Zug kindlicher Liebe des Königes Georg IV. anzuführen,welchen das Mindensche Sonntagsblatt im Marzheft 18IY enthält. Als nämlich, währendder ANwescNhcit der fremden Souverains zu Oxford, im Sommer des Jahres 1314, HerrHughes eine Ode vorlas, worin er die bedaurungswürdige Abwesenheit des von allenDritten so innig geliebten, damahls noch lebenden, aber seit langer Zeit erkrankten Kö-niges Georg.III. von den allgemeinen Freudenfesten erwähnte, ergriff jenen diese Vorstellungso lebhaft, daß er, zu stark bewegt, eine Pause machen mußte. Aber nicht weniger, alsdie Anhänglichkeit eines treuen Unterthans an seinen geliebten Landcshcrrn, entfaltete sichin diesem Augenblicke die Macht einer edlen kindlichen Liebe. Der König Georg IV.,welcher bei dieser Vorstellung zugegen war, erhob sich von. seinem Thrönsttzc, verneigte sichgegen den Redner und brach in einen Strom von Thränen aus. Die Würkung dieses wahr-

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