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10 (1830) Schw bis Sz
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Schwarz Schwarze Kunst

ler Wiedertäufer zu Anfänge der Reformation; ein Seitenstück zu den wildenspu-cher Unruhen", ausKeßler'sHandschr. herausgeg. von J.F. Franz (Ebnat imTog-genburq 1824), und derVersuch e. Gesch. der religiösen Schwärmerei im Herzog-rhume Berg," von J. Ad. Engels (Schwelm 1826). Die besten Mittel gegen dieSchwärmerei sind daher gründliche und umfassende Kenntnisse, munterer Verkehr mitder Welt u. ruhige Vergleichung des Erreichbaren mit d. Wünschenswerthen. Iv

Schwarz (Berthold), der angebliche Erfinder des Schießpulvers, wareindeutscher Franciscanermönch, geb. gegen die Mitte des 18. Jahrh. zu Freiburg iinBreisgau. Als man diesen großen Scheidekünstlcr wegen Zauberei ins Gefängnißgesetzt hatte, verwandte er seine Zeit aufcbemischc Untersuchungen, welche ihn aufdieBereitung des Schi eßp ulvers (s. d.) führten. Die Mischung des Schießpul-vers war ohne Zweifel schon vor S. bekannt (vgl. Roger Baco), aber S.fand sie vielleicht zufällig auf, oder stellte sie zuerst in einer für den Kriegs - undJagdgebrauch tauglichen Gestalt dar.

Schwarzburg, die Ob er - unddie Unterherrschaft, in Thüringen,ein souveraines Fürstenthum des Hauses Schwarzburg; 86 H)M. mit 12 Städ-ten, 236 Fl. und D. und gegen 108,000 E. Die Oberherrschaft liegt an der Nord-seite des Thüringerwaldes, von den grofiherzogl. und Herzog!, sächsischen Ländernund der preuß. Provinz Sachsen eingeschloffen, und wird von der Saale mit derSchwarza, Ilm und Gera bewässert. Die Unterherrschaft liegt ganz von der preuß.Provinz Sachsen umgeben, an der Wipper und Helbe. Die ehemals in der königl.sächsischen Landeshoheit sich durchkreuzenden Oberherrlichkeits - und Lehnrechte sinddurch den Vertrag des Hauses Schwarzburg mit Preußen, welches gegenwärtig daskönigl. sächs. Thüringen besitzt, 1816 mittelst Abtretungen ausgeglichen und aufge-hoben worden, sodaß es keine schwarzburgischen Receßherrschaften mehr gibt.Das alte Haus Schwarzburg besaß schon im 11. Jahrh. ansehnliche Güter in Thü-ringen. Ein Graf Günther XXI. von Schwarzburq wurde 1849 zum deutschenKaiser gewählt. Sein älterer Bruder Heinrich behielt die Grafschaft. Sein Nach-komme Günther X1-. führte 1541 die cvangel.-lutherische Religion ein. SeineSöhne stifteten 1552 die 2 noch regierenden Linien Arnstadt, in der Folge Son-dsrshausen genannt, und Rudolstadt, welche 1697 und 1710 die fürstl.Würde und 1754 auf dem Reichstage Sitz und Stimme im Fürstencvlleqium er-hielten. Überdies waren die Fürsten des h. römischen Reichs Erbstallmeistcr, nann-ten sich die Viergrafen des Reichs und batten die große Comitio. 1807 traten siezum Rheinbunde und den 13. Juli 1815 zum deutschen Bunde. Ausder Bundesver-sammlung theilcn sie die 15. Stelle mit Oldenburg und Anhalt; im Plenum habensiejeder eine Stimme. 1) Das Haus Schw.-Sondcrshaus en (Fürst GüntherFriedrich Karl, residirt zu Sondershausen) besitzt 17 (IM. (von der Unterherrschaftvon der Oberherrschaft 4), wit 50.000 E. und 400,000 Gulden Eink. 2) DasHaus Sch W.-Rud olsta dt (Fürst Günther Friedrich, residirt zu Rudolstadt) be-sitzt (nach Abtretung der Ämter Kelbra und Heringen an Preußen) 19 H)M., mit58,000 E. u. 325,000 Gldn. Eink. In Schw.-Rudolstadtsind seit 1816 Landstän-deeingeführt, in Sondershausen noch nicht; doch machte der Fürst von Schw.-Son-dcrshausen 1830 seinen Staatshaushalt bekannt; das Deficit beträgt jährl. 7210Thlr., die Landesschuld 56,644 Thlr. Zum 9. Corps des Bundesheeres stellt Son-dershausen 451 und Nudolstadt539 Mann. Vgl.Rudolstadtund Schwarzburgnebst ihren Umgebungen, historisch und topographisch dargestelltvon v. Hesse" (Ru-dolstadt 1816); I. Ehr. v. Hellbach'sGrundriß der Genealogie des HausesSchwarzburg" (Rudolstadt 1820, 4.), und Junghan'sGesch. der Schwarzb.Regenten" (Leipz. 1821).

Schwarze Kunst, s. Magie (natürliche).

Schwarze Kunst. Eine der wichtigsten Erfindungen h. 17. Jahrh. in