§. 414. Versuche, den symbol. Protestantismus ausrecht zu erhalten re. 1085
Weisung (1790): keinen anzustcllen, der über die christlichen Grundwahr-heiten Irriges lehre und den Landeskatechismuö nicht annehme. Als zurVollstreckung dieser Befehle dem Minister Wöllner der Geistliche Hermesund der Gymnasiallehrer Hilmer von Breslau beigeordnet wurden, ent-stand eine immediatc Eraminationö-Commission im Berliner Oberconsisto-rium, welche von allen Predigern, Universttäts- oder Schullehrern einenRevers beim Antritt ihres Amtes verlangte. Besonderes Aufsehen erregteder Glaubensprozeß und die Absetzung des Predigers Schulz zu Gielsdorf(1791). Die zahlreichen Schriften ^) über das Edict behandelten vorzugs-weise die bindende Kraft der Symbole und das Recht der Fürsten in Neli-gionsangelegenheiten. Kaum bestieg jedoch Friedrich Wilh elm III. denThron (1791), als er sogleich jene Commission aushob und erklärte, vonder Religion sollten Zwangsmittel jeglicher Art entfernt bleiben.
In anderer Weise hatte sich gegen die immer flacher werdende Theologie,namentlich aber gegen die Erniedrigung des ethischen Princips Kant (-st1804) gewendet. Zunächst der Stc in bartsch en Populärphilosophiegegenübertretend, welche die Tugend zum bloßen Mittel der Glückseligkeitherabwürdigte, glaubte er sich berufen, dem sittlichen Elemente eine höhereBedeutung zu vindiciren. Durch seine Bestrebungen erhielt nun die rationa-listische Richtung eines großen Theiles der Theologen in Deutschland einenphilosophischen Anhaltspunkt. In seiner „Kritik der reinen Ver-nunft" glaubte er die Unfähigkeit der theoretischen Vernunft, die höchstenWahrheiten apodiktisch zu beweisen, dargethan zu haben; in der „Kritikder praktischen Vernunft" dagegen das sittliche Bewußtsein als denwahren Grund der Nebcrzeugung von der Realität eines höchsten Sittenge-setzes und eines durch dieses erreichbaren höchsten Gutes aufstellen zu müssen.In der „Religion innerhalb der Gränzen der bloßen Ver-nunft" machte er die Anwendung der in der Moralphilosophie allein undohne Metaphysik sich begründenden Religionsthevrie auf die christliche Reli-gion und Kirche. Die Religion galt ihm als eine Stütze der Moral, daSChristenthum als eine Schule sittlicher Bildung; für die alleinige Quelle derReligion hielt er die praktische Vernunft, und an die Stelle der alten dog-matischen Auslegung setzte er die moralisch e Interpretation , so ge-nannt, weil die den moralischen Vernunftwahrheiten gemäße Deutung alleinden allgemein gültigen Sinn bestimme. Doch blieb der Widerspruch imNamen der theoretischen Vernunft nicht ans , und trat unter den Theologe»am bestimmtesten bei Flatt 2), unter den Philosophen bei Jacobi (f-1819) hervor ^). Dieser glaubte in entschiedenem Gegensätze zu Kant an
11 Henke, Vcurtheil. aller Schriften, die durch d. prcuß. Rcl. Ed. veranlaßtsind. Kiel 793. Vgl. befand. Tholuck vcrm. Schriften Th. II S. 125 ff. u.Volkmar, Religionsproceß d. Pred. Schulz zu Gielsdorf, genannt Zopsschulz,eines Lichtfrcundcs d. 18. Jahrh. actcmnäß. dargcst. Lpz. 846.
2) Flatt, ftagmentar. Beiträge z. Bestimmung n. Deduktion d. Begriffes u.Grundsatzes d. Caüsalität u. zur Grundlegung d. nätürl. Theologie in Bez. zu KantPhilos. Lpz. 788. Briefe üb. d. moral. Erkcnntnißgrund d. Religion überhaupt u. be-sond. in Bezug auf d. Kant. Philos. Tüb. 789. Obsorvatiouss guaoäam all com-paraoäam Lairtiarurw clieciplioam oum cbr. äootrina psutiiisutog. lubinA. 792.
3) Jacobi, von den göttlich. Dingen und ihrer Offenbar. Lvz. (811) 822.Sämmtl. Werke. Lpz. 812 ff. 6 Bde. Briefwechsel. Lpz. 825 ff. 2 Bde. vgl.-sKuhn, Jacobi und die Philosoph, fr. Zt. Mainz 834. Staudenmaier, Phi-los. des Christcnth. Bd. I. S. 755 ff.