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3. Zeitraum. 2. Periode. I. Zeitabschnitt. 2. Capitcl.
beugt hatte. Doch fehlte es auch hier nicht an mehrfachen Reibungen. Einegehäßige Stimmung ging vorzugsweise von den Protestanten aus, die sichnoch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts weigerten, den verbesserten gre-gorianischen Kalender anzunehmen. Als der Fürst von Hohenlohe seinelutherischen Prediger zwingen wollte, das Osterfest 1744 nach dem neuenKalender zugleich mit den Katholiken zu feiern, und von den Protestantenauch noch andere Beschwerden über Bedrückung eingebracht wurden, schrittdas (lorjuis kvsngeüaorum mit militärischer Macht ein (1750). Als da-gegen der Erzbischof? eo p old Anton vonSalzburg die aufwiegelndenProtestanten zur Auswanderung nöthigte (1731h, und deren gegen 20,000nach dem durch die Pest entvölkerten preußischen Lithauen, England undAmerika zogen'), wurde dieser Act als unerhört verschrieen. Auch in derRhein Pfalz beklagten sich die Reformirten oft '), daß sie unter der Regie-rung der kathol. Linie Pfalz-Neuburg bedrückt würden. Ungleich härter wurdedas Loos der Huguenotten in Frankreich durch Widerruf des Edictsvon Nantes (s. S. 837), und der Dissid e» tc n in Polen in Folgeder durch sie selbst veranlaßten Einmischung fremder Mächte in die inner»Angelegenheiten Polens-'), während die Katholiken im britischen Reiche einenmit diesem Drucke gar nicht zu vergleichenden Despotismus zu erdulden hatten.Dagegen erließ der freisinnige Joseph II. in Oesterreich das Toleranz-cd i et (1781), worin er den Protestanten volles Staatsbürgerrecht undfreie Rcligionsübung gestattete, nur nicht den Deisten. In Schlesien wur-den durch die Eroberungen Friedrich's II. beide Kirchen gleichgestellt(1742), aber die katholische erlitt durch die Einziehung der Klöster entschie-dene Nachtheile. Große Schwierigkeiten erregten die in Folge freundlichererAnnäherung nun mehr und mehr verkommenden Ehen zwischen Katho-liken und Protestanten. Die letzter» wollten, wie politisch, so auchinnerhalb der kathol. Kirche sich emancipiren, und gleich den Katholiken An-spruch auf die priesterliche Einsegnung der Ehe machen, ohne an das Sacra-mcnt zu glauben. Obschon man in Rom hinsichtlich der bestehenden theolo-gischen Controverse nicht der Meinung huldigte, daß das Sacrament derEhe durch den priesterliche« Segen gespendet werde, vielmehr an-nahm: daß dasselbe durch die gegenseitigeErklärung der Contra-henten *) vollzogen werde, so konnte Benedict XIV. doch nach der un-veräußerlichen Anschauung der kathol. Kirche den um Rath fragenden Bi-schöfen in Holland und Polen in der Bulle »murmo „oliis nclmirstiomsnur die unveränderte und unabänderliche Weisung geben: daß solche Ehenzwar unter gewissen Bedingungen, namentlich der kathol. Erziehung aller zu
>1 De Ca spart, actenmäß. Gcsch. der Salzb. Emigration a. d. Latein,von Huber, Salzb. 700, Zauner u. Gärtner, Chronik von Salzb. Bd.X, Salzb. 821, S. 20-399. Aussiihrl Gcsch, der Emigranten oder vertrieb,Lutheraner a, d, Erzbisth. Salzb. 3 Ä, Lpz. 733. 4 Thle. 4.
21 Planck, neueste Rcl. Gcsch. Th. II. S. 125-226. Actcnstückc.
3, Huth, Bd. II. S. 233-41. Walch, Th. VII. S. 7-160.
*, Die Intsi'grstss 6one. BriO. erklärten nämlich am 3t. Zuli 1752: Xeee-ilit, paracbum in matrimaniis nuOnm sxsroers snrisOictianem, cum ex venor:st rece^/ori sententiu ipso non sit minister m->Fni Iiusu« sncramenti matn-mouü, gui cum uliis tesOIms certam rsOOat seclssiam, dune utgue illam ma-trimonium contraxisss. ut sx lmc guogus rutious abssso viOoatur guaestioOs surisOictions a OsIoAnto non suOOsIsgguäo. (I'Iissnur. rssolutiou. suer.lloogr. 6ono. IriO. 1. XX. Rom. 752. x. 91—92.)