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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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933
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§. 365. Jansenismus; Gcwiffcnsfall ic.

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Jeder, der die Annahmeser Constitution IIiiiZemtiis verweigerte, aufhörensolle, ein Glied der Kirche zu heißen. Als viele Janscnisten auch dagegenprotestirten, erkannte Noailles seine Pflicht. Er bot die Hand zum Frieden(1720), zeigte sich aber noch schwankend bis zum Jahre 1728, wo er dieBulle vniMiiitus unbedingt annahm, welchem Beispiele dann die meistenappellirenden Bischöfe folgten. Nur die von M ontpelli er, Auxerreund Troyes und mehrere Ordensglicder blieben unbeugsam. Die Janse-msten verloren, wie jede Sekte, in ihrem weiteren Verlause alle Ehrfurchterregende Haltung. Sie wollten jetzt durch vorgebliche Wunder erreichen,was sie durch Jutriguen nicht hatten erlangen können. Auf dem KirchhofeSt. Medard in Paris sollten über dem Grabe des als eifrigen Appellanten(1727) gestorbenen Diakon Franeois de Paris') Krankenheilungenstattgefunden haben. Viele geriethcn auf demselben in wilde Verzuckungenund Ekstasen, wodurch man auf das Volk zu wirken suchte. Dadurch erhieltdie Sekte einen komischen Anstrich und damit den Todesstoß: man nanntedie Janscnisten Convulsionäre. Als ihnen der König den Kirchhof ver-mauern ließ, trieben sie ihr Wesen in den Häusern. Nach einiger Zeit er-ließ der EB. Beaumont von Paris (s. 1746) geschärfte Maßregelnan den Klerus : jedem Sterbenden, der sich nicht durch einen Beichtzettel sei-nes Pfarrers auöweise, die Sacramente zu verweigern, denn die Appellantenhatten ihre eigenen Beichtväter. Das Parlament zog darum den Klerus zurRechenschaft, und als es sogar den Erzbischof vor seine Schranken forderte(1752), protestirte er gegen die Competenz des Parlaments. Zwar nahm sichder König der Geistlichkeit an und verbannte mehrere Mitglieder des Parla-ments; als er aber in nicht geringer Verlegenheit diese wieder zurückrief(1754), erneuerten sie ihre Neaction gegen die Verweigerung der Sacra-mente, und wußten den standhaften Erzbischof von Paris zu entfernen. Dadie Streitigkeiten im Geheimen fortdauerten, nahm sich Clemens XIV.der Angelegenheit an und erklärte: daß die Verordnung des Erzbischofs zwarin Kraft bleiben, aber nur auf notorisch bekannte Gegner der Constitu-tion UniMnitus angewandt werden solle.

Noch verderblicher wurde der Streit in denNiederlanden, wo der Jan-senismus zum förmlichen Schisma auSartete^). Die von Philipp II. zumTheilneugcstiftctenBisthümer: der MetropolitansitzUtrecht (s. 1559)und die untergeordneten bischöflichen Stühle zu Hartem, Leuwaerden, Deven-ter, Gröningen und Middelburg waren in Folge der politisch-religiösen Um-wälzung vernichtet, ihre Güter eingezogen worden. Gleichwohl blieb die An-zahl der Katholiken bedeutend; die Päpste übertrugen deren oberhirtliche Lei-tung apostolischen Vicarien. So ernannte Gregor XIII. den Nuntius vonCöln Sasbold Vismer erst zum apostolischen Vicar der Diöcese Utrechtund dann für die gesammten Niederlande; Clemens VIII. weihte ihn inRom zum Erzbischof von Philipps (ii> purtilws iirOOeliiim 1602), und sandteihn mit delegirter Gewalt, die stets widerrufen werden konnte, nach Utrechtzurück. In de rselben Eigenschaft folgte ihmPetcrNoven, der daS allmälig

l) Vis Oe N. Vran^ois äs Uaris. Utr. 729. u. ö. Relation de mirac-Issäs 8t. kar. avee un abrege de sa vie. Urux. 731. 2Uonh/ero», la vvrite desmii-ailes. (?ar. 737) 6ol. 745 sg. 3 V. 4- TUos/rerin, diss. ad b. e. 1. II p.M Tholuck, vermischte Schrift. Th. I. S. 13348.

2( aan ^a/>enckree/,t, bist, de rebas eeel. Ultrajsct. Onl. 725.

Moeer, delle storia revoiumoiii della cbivsa d'Utreebt. Vei>. 787. 3 Vot.Sreib. Kirchcnlcr. Bd. XI. S. 504 ff.