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(1671; 1687). Das Werk war mit religiösem Sinne, achter Geistcöwciheund großer Gedankenkraft geschrieben; Tausende fanden in demselben einegeistige Nahrung. Der Cardinal Noailleö empfahl eS als Bischof vonChalons in einem Hirtenschreiben (1685). Andere Prälaten sprachen sichvvrtheilhaft darüber aus, und selbst Clemens XI. äußerte, cs dürfte keinitalienischer Geistlicher im Stande sein, ein Werk dieser Art zu verfassen.Als aber bei genauerer Erwägung sich in Frankreich viele und angeseheneMänner dagegen erklärten, setzte Clemens eine Prüfungscommissiou, nichtaus Jesuiten, welche die Feinde der Jansem'sten waren, sondern aus Mit-gliedern des Dominicanerordenü zusammen. Erst nach langer Erwägungmachte der Papst das Resultat in der Constitution „llm^eiiitlis" bekannt(1713), welche 101 Sätze aus den moralischen Reflexionen verdammte').Wurde dabei in etwa übersehen, daß hier religiöse Ergüsse des Herzens,Betrachtungen und Gebetsformeln und nicht streng wissenschaftlich formulirtedogmatische Distinctionen Vorlagen; so ist doch andererseits zu erwägen, daßgerade bei religiösen Betrachtungen stets die klarsten und bestimmtesten dog-matischen Sätze zum Grunde liegen müssen, um gefährliche Verirrungen zuverhüten. Und in der That hatte Quesnel, nach Arnauld's Tode (1604)das Haupt derJansenisten, die sansenistischen Irrlehren in Betreff der Frei-heit und Gnade bestimmt vorgetragen. Er lehrte, daß die göttlicheGnade unwiderstehlich und mit Allmacht wirke, wodurch die Freiheit deöMenschen wie bei Jansenius geradezu aufgcgeben wurde. Indem er aucheinen bedenklichen Begriff von derKirche aufstellte, verbreitete ersich über Disciplinargcgenstände aus eine für Viele höchst anstößige Weise ').Daher war es auffallend, daß der Cardinal Noailleö, nunmehr ErzbischofvonParis (1695—1729), nach dem Erscheinen der Bulle zwar die Lesungder moralischen Reflexionen in seiner Diöcese verbot, aber auf der vom Königeveranstalteten Versammlung der Bischöfe (1714) Schwierigkeiten in der ein-fachen Annahme der Bulle machte. Als er mit den 7 ihm beistimmendcn Bi-schöfen nicht durchdrang, erließ er ein Circular, worin er die Verdammungder moralischen Reflexionen abermals wiederholte, doch bei Strafe der Sus-pension verbot, die dogmatische Entscheidung des römischen Stuhles anzu-nehmen. Auch die Sorbonne registrirte die Bulle nur in Folge einer Mehr-heit der Stimmen ein. Um die auftauchenden Leidenschaften zu unterdrücken,gedachte Ludwig XI V. ein Nationalconcil zu berufen, woran ihn sedoch derTod (1715) hinderte. Unter der Regentschaft des indifferenten, sittenlose»Herzogs von Orleans für den minderjährigen Ludwig XV. erhobensich die Jansenisten abermals. Vier Bischöfe appellirten gegen die Bulle anein allgemeines Concil (1717) ; ihnen schlossen sich 106 Doctoren der Sor-bonne und der EB. Noailleö an. Eine große Anzahl ahmte ihr Beispielnach : es entstand die Partei der Appellanten. Nach solchen Sympto-men erließ der Papst die strenge Bulle kastorslis olllcii (1718), wornach
1) Diese Sätze latcin. in d. Lcipz. Stercotppausg. d. Trident. Cvnc.283—291; latem, u. deutsch in d. Ausg. von Smcts.
2) Huth, KG. Bd. I. S. 258 ff. und 279 ff. Vgl. Le-mtr Suäo-«
colleetio nova aetor. publieor. constitut. Olsmsntinao „IIniZenitus". I-ugä. llrU.725. <7. 27. acta publica const. „UniZeuitus". Pub. 728. Dazu Lrroros
et sxnopsis vitas kascb. tzuesnsl, cujus 101 propositionss constitutione „Om-gsnitus" per oeclesiam äamnatae etc. acceckunt. instrumenta publicationumetc. ^utv. 717. 12.