§. 365. Janscniömus; GcwiffenSfall ic.
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seines Vorgängers Junocenz X. „cum oecusiorm" durch eine neue „ml sa-acnn," zu bestätigen und zwar durch die offene Erklärung: daß jene 5 Sätze,n der That in dem „Augustinus" des Janscuius enthalten waren und diesemgemäß verdammt worden seien. Auf Ansuchen der französischen Bischöfeschickte er sogar ein Formular nach Frankreich (1005), welches die gesammteGeistlichkeit ohne Zweideutigkeit unterschreiben solle. Auf Veranlassung desErzbischofs von Paris schrieb Bossuet an die Nonnen von Port-Royal,und indem er den Streitpunkt in das rechte Licht setzte, ermahnte er sie zumGehorsam; „nie hat man, sagteer, bei so vielen Glaubensbekenntnissen,in welchen auch THatsachen durch die Autorität der Kirche eingerückt wur-den, diese Distinction für nöthig gehalten. Die Kirche ist häufig genöthigt,von gewissen Thatsachen, z. B. ob eine Irrlehre von diesem oder jenem Bi-schöfe gelehrt worden, oder in diesem oder jenem Buche wirklich enthaltensei, Kennlniß zu nehmen, oder entscheidend darüber zu urtheileu; wollte manihr diese Autorität nehmen, so wäre sie nicht im Stande, sich vor falschenLehrern zu bewahren. Die Kirche hat nie gewartet, bis die Jrrlehrer undihre Anhänger eingestanden , daß sie die ihnen beigelegtcn Dogmen gelehrthätte»; welchen Verführungen wäre sie auch ausgesetzt, wenn sie zugäbe,daß ihre Entscheidungen über häretische Werke und Personen nicht eher Krafthätte», als bis die Wahrheit der Thatsachen von den Parteien selber aner-kannt wäre." Auf gleiche Weise erklärte sich auch später Fenelou'). Da-durch wurden die widersprechenden Bischöfe veranlaßt, unter Clemens IX.das cingesandtc Formular zu unterschreiben, indcm sie ein s. g. frommesStillschweigen beobachteten.
Doch zu Anfang des 18. Jahrhunderts wurde der Streit erneuert.Während die Geistlichkeit fortwährend das Formular des Papstes unter-schrieb, quälte einen sterbenden Geistlichen das Gewissen(1702), weil er nicht glauben könne: daß der Papst in Ausmittelung einerThatsache untrüglich sei, und dieses Mißverhältnis, worin seine Ansichtzuseiner Unterschrift stehe, beichtete er. Der Beichtvater zweifelte, ob er denSterbenden absolvircn dürfe. Die meisten Mitglieder der Sorbonne undandere Doctoreu erklärten sich für die Absolution. Der Erzbischof Nvaillesvon Paris nöthigte sie jedoch fast sämmtlich zum Widerrufe. Die beschränkteUnterschrift der Klosterfrauen von Port-Royal mußten diese Nonnen in einemSturme auf ihr Kloster schwer büße» '). Clemens XI. erließ die Bulle„Vinns», ilvmim" (1705), wvriu er die Grundsätze Alcrander's VII. er-neuerte und erklärte: daß das. s. g. fromme Stillschweigen in diesem Fallekeineswegs genüge; es müsse vielmehr auch jeder Zweifel an der Richtig-keit der ausgcmittelten Thatsachen ausgeschlossen sein. Die Geistlichkeit unddas Parlament nahmen die Bulle an.
Den Höhepunkt erreichte der jansenistische Srreit durch Quesnel,Pater des Oratoriums, der seine große Gelehrsamkeit in Herausgabe derWerke Leo's des Großen bekundet hat. Da in seinem Orden die Sitte be-stand, täglich Betrachtungen über einzelne Abschnitte der h. Schrift anzustel-len, so gab er moralisch e Reflexionen^) über das ganze N. T. heraus
l) OorreegOnclanco ila kunölon. kur. 827. 3 3'. vgl. Döllinger I. r.S. 823. u. Freib. Kirchenler. Bd. V. S. 489 ff.
2, bleiuoiros sur 1a clestruction Us kort-8o)u ,1os kdaiups. 7l1.
3) l-e 5.0uv. Isstam. ou truuqoin avee Oos l utloxlons iiwrulon. kur. 687.u- Huth, KG. des 18. Jahrh. Bd. I. S. 245-322.
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