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3. Zeitraum. 2. Periode, i. Zeitabschnitt. 1. Capitel.
rcn Amtes in große Verlegenheit: zunächst dieAnnahmederKönigswürdedurch Friedrich I. von Preußen (1700). Da das Herzogthum Preußeneinst dem Orden der deutschen Ritter angehört hat und nie gesetzlich abge-treten worden, protcstirte der Papst dagegen, dem seine Nachfolger beharrlichbeipflichtcten* *). Sodann ward Clemens auch in den spanischen Erbfolge,krieg nach Carl's II. Tode wider seinen Willen verwickelt, nachdem seineJnterccssion, den Krieg zu verhüten, fruchtlos geblieben war. Der deutscheKaiser Joseph I. glaubte, der Papst erkläre sich für Frankreich und wolleseinen Bruder als König von Spanien nicht anerkennen. Er ließ dies denPapst schwer fühlen: seine Truppen plünderten den Kirchenstaat und schlos-sen mit dem Herzoge von Parma und Piacenza einen Vergleich über die vomKlerus zu erhebenden Brandschatzungen. Hierzu kam noch der Streit überdas „ Rcchtdcr erstenBittc" au Kathedralen und Stiftskirchen. DerPapst drohte mit dem Banne und rüstete sich zum Kriege. Als sich aber diekaiserlichen Truppen Nom näherten, mußte er einen Frieden schließen, dieWaffen niedcrlegcn und Carl III. von Spanien anerkennen, ihn auch mitNeapel zu belehnen: „doch ohne Nachtheil der Rechte eines Andern." Dieobrachte Philipp '-.von Ansvu, der endlich den spanischen Thron errang,so auf, daß er den päpstlichen Nuntius aus Spanien verjagte, und seinenUnterthanen alle Gemeinschaft mit Rom untersagte. Auch mit dem HerzogeVictor AmadenS von Savoyen hatte Clemens Kämpfe zu bestehen (s. 1711),zunächst wegen Ercommunicirung einiger seiner Staatsbeamten, welche kirch-liche Rechte verletzt hatten, noch mehr aber, als der Herzog durch den Friedenvon Utrecht (1713) ohne Genehmigung des Papstes König von Sicilien ge-worden war, und die von den Päpsten stets bestrittenen geistlichen Rechte dersicilianischen Monarchie sofort ausüben wollte. Als der Papst über Siciliendas Jnterdict verhängte, mußten an 3000 flüchtige Kleriker in Rom unterhal-ten werden. So wurde die conscquentc Führung des PontisicatS immer schwieri-ger. Die Erinnerung früherer Macht und Einflusses bestimmte zu einer entschie-denem Handlungsweise, wogegen viele kathol. Fürsten gleich den protestanti-schen die höchste geistliche Autorität in ihren Ländern selbst ausübcn wollten, dieReligion und den Papst nur zu politischen Tendenzen gebrauchten. JnnocenzXIII. (Conti 1721—1724), ein trefflicher Kirchenfürst, beendete währendseiner kurzen Regierung den Streit wegen Neapel durch Belehnung KaiserCarl'S VI. (1722). Gleichwohl übertrug der Kaiser dem spanischen PrinzenDon Carlos Parma und Piacenza, die über 200 Jahre im Besitze des römi-schen Stuhles gewesen waren. Der Papst protcstirte dagegen. Bei der würdi-gen Führung seines PontisicatS, in dem nur die Aufnahme deö Abbe Du-bais in das Cardiualscollegium Viele schmerzlich berührte, wäre eine längereNegierung für die kathol. Kirche wünschenswerth gewesen. Benedict XIII.
3 Bdc. ll'alillara) Illbb. VI.. lle vitn st rel>. gest. OIsm. XI. llr>». 724. 7tc-bo«tet, bist. äs 6Iem. XI. Xvign. 752. 2 4.
*) Der Papst schrieb iszip. st brsvia selectiora 43 sg. ell. b'r,k): k'rille-ricum Xlarcliiouem Lranllsnburgenssm nnmsn st insignia Ilegis ?russiaeinaullita karte bastsnus gjiull Obristianos Mars nee sin,- gravi nntigui suris,guock ea xroornc/a saero et militari 7'eat/tourcor»?» ar,l/ni som^et/t, viola-lians 8i'1>i i>ubliss arrngasse. Vgl. W. v. Schütz, Weissagung d. Cisterricns.Bruder Hermann v. Lehn in, Wnrzb. 647. Vers 92—95: I'rinseps nes-cit, guall nava palentia sressit — 'I'aullsin ssegtra gsrit, ,>ui stsmmatis »In-mus srit. — Israel iukanllum scslus nullst inarte xinullum. — Illt iiastor xre-gem reeipit, Oermania regem. V. 98: Oriscague I^cllmini surgunt et teeta ebarmi.