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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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§. 357. Die gricch. Kirche untcr den Türken.

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357. Die g r i e ch. Kirche unter den T ü r k c n.

Seit der Einnabine von Ct., zu deren Verhütung die kathol. Kirche soviele und schwere Opfer gebracht hatte, war die Freiheit der griechischenKirche oft durch die drückendsten Bestimmungen beschränkt worden. So muß-ten die Griechen unter Selim I. (s. 1512s) die steinernen Kirchen, die siebesaßen, den Türken überlassen und sich hölzerne bauen; die Wahl derPatriarchen wurde vom Sultan abhängig. Sie mußte unter der Leitungeines im Dienste des Sultans stehenden Griechen von den 12 benachbartenErzbischöfen vorgenommen, und der Erwählte dann im Serail zur Zeit einerRatbsvcrsammlung (Divan) dem Sultan vorgestellt werden. Hier erhielter ein weißseidcncs, mit Gold gesticktes Ehrenkleid, ein weißes Pferd undeinen Stab mit elfenbeinernem Knopfe als Insignien seines Amtes. DenBestätigungsbrief des Sultans (Berat oder Barath) mußte er mit großenSummen einlösen. Selten jedoch behauptete sich der Patriarch von Ct.lange Zeit in seiner Würde: er mußte entweder freiwillig resigniren oderwurde bei dem Argwohn der türkischen Regierung verbannt, erdrosselt oderzu einem bloßen Bischöfe degradirt. Die äußere Form der alten griechischenKirche wurde aus politischen Gründe» möglichst geschont; neben dem Patri-archate von Ct. bestanden noch die von Alexandrien (Cairo), von A n-tivchien (Damascus) und von Jerusalem. Der Patriarch vonC t. nannte sich als Oberhaupt der ganzen orthodoren Kirche oder der Mel-chitcn, wie ihre Gegner sic nennen, ök umen i s ch er P a tr iar ch. Er wurdedurch den Sultan selbst eingeführt mittels Uebergabe des Bestätigungsbrie-fcs, des Patriarchenstabes, des violetblauen Patriarchenhutes u. s. w. Aufdie Patriarchen folgen die Erzbischöfe, welche von dem Patriarchenzu Jerusalem und seiner Synode gewählt und von der Pforte bestätigt wur-den; die Wahl der Bischöfe erfolgt von den Erzbischöfen. Die Möncheleben alle nach der Regel des h. Basilius.

§. 358. Beziehungen d. gricch. Kirche zur luther., calvin. u. kathol.

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III. ,. lt. s. S. 654. Note 1. »Hefeie iTnb. Q.-Schr. 843. S. 541 ff.)

Von einer Vereinigung der griechischen Kirche mit der lutherischen konnteeigentlich von vornherein keine Rede sein, da beide Kirchen auf ganz verschie-denen Grundlagen ruhten. Nichtsdestoweniger wurden mehrere Versuche ge-macht, zuerst unter dem Patriarchen von Ct. Josaphat II. (1555 65),Melcher den Diakon DemetriusMys i u s nach Wittenberg sandte, um sichan der Quelle über den Protestantismus zu unterrichten. Melanchthon über-gab ihm eine von DolSeins angefertigte griechischeUcbcrsctzung der Augs-burger Confessio» und ein Schreiben an den Patriarchen. Darin drückte ervor Allem seine Freude aus:daß Gott im Oriente mitten unter den grau-samsten Feinden des Christenthums seine Kirche anuoch erhalte," und gabdann die Versicherung:daß die Protestanten der heil. Schrift, de« dog-matischen Beschlüssen der heil. Synoden und den Lehren dergriechisch en Kirchenv äter Athanasius, Basilius, Gregor u. s. w. treugeblieben seien , dagegen die schändlichen Jrrthümer des Paul von S am o-sata, der Manichäer und aller von der heil. Kirche verfluchten Jrr-lehrer verabscheuen, und auch den von den uuwissenden latcinischenMönchen ersonncnen Aberglauben und Gottesdienst verwerfen. Dem-nach möge der Patriarch den über die Protestanten ausgestrcuten üblen Ge-

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