Druckschrift 
Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
Entstehung
Seite
868
Einzelbild herunterladen
 

863

3. Zeitraum. I. Periode. 4. Capitcl.

§. 344. Die übrigen Päpste dieser Periode.

Oni«/rro, Rlatina restilutus c. additions a 8ixt.o IV. ?inm IV. Von.».4. Äar/na/Ä. ann. ^1. 77,einerr continuat. Raronii annal. V. IHI,

^4. et» O/resne. Iiistoiro «los papss. Rar. 646 I, cont. (bis PaulV.)

I->. et» t7/«es»e. ?ar. 658. 2 V. I. Ranke, die rvm. Päpste im 16 u17. Jahrh. 4. A. Brl. 854. 3 Bde. ' '

Pius I V. hatte durch die Erhebung seines Neffen Carl Borrv-meo zur Cardinalswürde der Kirche ein theures Vermächtniß hinterlassen').Seinen Nachfolger erhielt er aus dem Dominicanerorden in Pius V.(156672), dessen Frömmigkeit und Eifer für das Wohl der Kirche wiestrenge Aufsicht über die Bischöfe, den päpstlichen Stuhl bald zu der Würdeerhob, in der man sogleich die Nachfolge Petri erkannte^); und welchesBeispiel der Demuth gab er durch seine persönliche Krankenpflege in denHospitälern, und wie viel Herrliches hat er in Verbindung mit dem ihmgeistesverwandten Carl Borromeo, besonders durch Einführung der Grund-sätze des Tridentinums zum Segen der Kirche gewirkt! Auch der Sieg überdie Türken bei Lep anto (1571) ist zum großen Theil seinem Bemühen zu-zuschrciben. Bei seinem religiösen Eifer und seiner Strenge stellte er dieForderung, daß die Bulle «i n c » sns 6 omini» nicht nur wie früher amgrünen Donnerstage in Rom"), sondern auch in allen Ländern der Christen-heit verkündet werde. Jene Bulle ist das Werk mehrerer Päpste seit UrbanV. (1363) schon aus dem 14., meistens aber aus dem 15. Jahrhundert.In ihren ursprünglichen Bestandtheilen sprach sie das Anathem gegen Häre-tiker, Straßen-und Seeräuberei, gegen Solche, welche die Prälaten derrechtmäßigen Jurisdiction berauben, der Kirche ohne päpstliche ErlaubnisSteuern auflegen, gegen Kleriker in Criminalsachen verfahren, den Sara-zenen und Feinden des Christenthums Waffen zufübren, Pilgern Gewalt an-thun, sich der dem Papste gehörigen Länder bemächtigen. Später ward,wie gegen frühere Häretiker, auch die Excommunication gegen die Pro-testanten angefügt u. A. Dabei will die Bulle die Wirksamkeit der Kirche,wie sie im MA. bestand, in Geltung halten. Die meisten Fürsten, sogarBischöfe widersetzten sich der Verkündigung derselben in ihrem Lande hart-näckig. Obschon Pius bei seiner Forderung eine wohlwollende Absicht hatte,so erbitterte er doch nur, ohne sic zu erreichen; daher wurde seit Clemens XIV.(1770) die wiederkchrende Verkündigung der zuletzt von Urban VIII. (1627)redigirten Bulle unterlassen. Clemens X. beatisicirte ihn (1672), undClemens XI. vollzog an ihm die Kanonisation. Ihm folgte der CardinalHugo Buoncompagno als Gregor XIII. (157285), der als einerder ausgezeichnetsten Kenner des weltlichen und kanonischen Rechtes galt*).Die von ihm veranstaltete neue Ausg abe des kanonischen Rechtszeugte davon, so wie der durch ihn verbesserte sulianische Kalender(s. 1582), der bei seiner fehlerhaften Einrichtung damals um 10 Tage ab-

1) Teonarcli oratio de laudibus Rii IV. Und. 565.

2) t7«rte»a, vita «In! R. Rio V. Rom. 586. 4. de vira Rii V. Rom.

605. k. (Rolland. acta 88. in. Llaji V. I. p. 616.) .Raffel, vita di 8. Rio.Rom. 712. 4. Pins V. Rom. 672 f. . acta canonisationis

k. Rom. 720

3) Davon die Benennung in cosna, wogegen sic mit den Morren: kastora-lis röm. Ronril. vigilantia beginnt, s. in magno hnliario 3'. II. p. 189. Vg'-gcgcn die Part. Darst. (Le Brct's) pragmat. Gesch. d. Bulle in coena dom.Frkf. u. Lpz. 769 ff. 4 Bde. die Histor. polit. Blätter Bd. XXI. S. 57-82.

4) (VaMr, comp, dello attioni e. s. vita di 6rsg. XIII. Rom. (591) 596 4